Die Bäume auf benachbarten Grundstücken können schnell zum Streitthema werden, die in vielen Fällen vor Gericht landen. So geschah es auch im vorliegenden Fall, in dem der Streit die Parteien bis vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 9 U 35/23) führte. Der Streit entbrannte, nachdem ein Nachbar unabgesprochen das Grundstück seiner Nachbarin betrat und dort gravierende Schneidemaßnahmen an verschiedenen Bäumen vornahm. Dies kam ihm nun teuer zu stehen. Die Klägerin fordert Schadensersatz in Höhe von 34.688,50 € nebst Verzugszinsen.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachen (LAG Niedersachen, Urteil vom 16.01.2024 – 9 Sa 575/23) hat entscheiden, dass Entgeltabrechnungen gem. § 108 Abs. 1 S. 1 GewO zwar in Textform erteilt werden können, die bloße Abrufmöglichkeit über ein Mitarbeitenden-Portal aber nur dann für einen Zugang der Entgeltabrechnung genüge, wenn Mitarbeitende hierzu ihr Einverständnis erteilt haben. Fehlt es daran, liegt keine Erfüllung des Anspruches auf eine Entgeltabrechnung nach § 108 Abs. 1 S. 1 GewO vor.
Cannabis wird zwar nicht erst seit dem 1. April 2024 konsumiert. Mit der Cannabislegalisierung zum Zwecke des Eigengebrauchs mit Wirkung ab dem 1. April 2024 rückt aber der Umgang mit Cannabis als Suchtmittel noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit und Arbeitgeber und stellen sich Fragen, wie mit Fällen von Cannabiskonsum am Arbeitsplatz und im Betrieb umgegangen werden muss. (…)
Das Bundesministerium für Justiz hat im März 2023 sowie im Februar 2024 zwei Referentenentwürfe veröffentlicht. Beide sollen jeweils die Attraktivität des Justizstandorts Deutschland – insbesondere bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten – steigern. Der Beitrag blickt auf die wesentlichen Neuerungen in Bezug auf die Zivilgerichtsbarkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit, die dazu dienen sollen, den Justizstandort Deutschland vor allem im internationalen Kontext wieder wettbewerbsfähig zu machen.
Seit Jahren drängt die Importwirtschaft auf eine Änderung des Verfahrens, jetzt scheint sich endlich etwas zu tun. Ist die Fristenlösung, auf die man sich 2020 geeinigt hatte, bald Geschichte?
Das im Regierungsentwurf vorgelegte Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde vom Bundeskabinett am 13. März 2024 beschlossen und soll bei der Bekämpfung des sog. „Bürokratie-Burnout“ weiterhelfen. Nach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Der Entwurf sieht vor, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen auf 8 Jahre zu verkürzen (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Die Erleichterung soll für alle Unterlagen gelten, deren Aufbewahrungsfrist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen ist.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 15.11.2023 – 10 AZR 288/22) mit der Frage befasst und seine diesbezügliche Rechtsprechung bestätigt, ob ein Bonusanspruch – vorliegend in einer Betriebsvereinbarung – vollständig ausgeschlossen werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis während des Bezugszeitraumes endet.
Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März 2024 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) veröffentlicht. Durch die CSRD und deren hiesige Umsetzung soll eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Prüfung dieser Berichterstattung durch einen Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer implementiert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist ambitioniert, da eine fristgemäße Richtlinienumsetzung bereits bis zum 6. Juli 2024 stattfinden müsste.
Mit Blog-Eintrag vom 15. September 2023 haben wir Ihnen bereits einen Überblick über den Regierungsentwurf zum „Wachstumschancengesetz“ und den damit verbundenen geplanten Änderungen gegeben. Zu einer Verabschiedung kam es jedoch zunächst nicht. Am 17. November 2023 beschloss zwar der Bundestag das Gesetz, jedoch wurde es am 24. November 2023 vom Bundesrat abgelehnt und daraufhin in den Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gegeben. Mit Sitzung vom 21. Februar 2024 stimmte der Vermittlungsausschuss über den Gesetzesentwurf ab. Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes wurde dabei in vielen Punkten stark abgeändert sowie in einigen Punkten gar gestrichen. Am 23. Februar 2024 bestätigte der Bundestag das Verhandlungsergebnis. In seiner Sitzung vom 22. März 2024 stimmte schließlich auch der Bundesrat zu. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die relevantesten Änderungen des verabschiedeten Gesetzes.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das „Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ in seiner Entwurfsfassung gebilligt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren materiell abgeschlossen.