Prüfung
Florian Ludwig
Einordnung eines aktuellen Bilanzierungsproblems in Zeiten ungewöhnlicher Zinsentwicklungen
In den letzten Jahren hat sich das Zinsumfeld fundamental gewandelt. Nach Jahren historisch niedriger Zinssätze erleben wir aktuell nicht nur eine Zinswende, sondern auch ein Phänomen, das im HGB-Kontext bislang keine praktische Rolle spielte: eine inverse Zinsstrukturkurve. Das bedeutet, dass kurzfristige Zinssätze über den langfristigen liegen – ein Novum mit relevanten bilanziellen Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung von Rückstellungen und die damit verbundene Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB.
Nachhaltigkeit
Luisa Borchardt
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Lisa Bruns
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Florian Ludwig
Mit dem Standard ESRS G1 zur Unternehmensführung schließt sich der Kreis der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Nach den Umweltstandards (E1–E5) und den sozialen Standards (S1–S4) bildet G1 den abschließenden Baustein in der ESRS-Reihe. Der Fokus dieses Standards liegt auf der Offenlegung der unternehmensinternen Steuerungs- und Kontrollmechanismen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Unternehmen seine Unternehmensethik, -kultur und Führungsstrukturen ausgestaltet, wie es mit seinen Lieferanten zusammenarbeitet, Korruption verhindert und seinen politischen Einfluss verantwortet.
Nachhaltigkeit
Florian Ludwig
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Lisa Bruns
Die fortschreitende Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union hat mit der Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eine neue Phase erreicht. Diese Standards bilden das Fundament der Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Mit Schreiben vom 27. März 2025 hat die Europäische Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) offiziell beauftragt, das bestehende ESRS Set 1 zu überarbeiten – mit dem klaren Ziel einer deutlichen Vereinfachung. Der überarbeitete Vorschlag soll der Kommission bis zum 31. Oktober 2025 vorgelegt werden.
Gesellschaftsrecht und M&A
Alexander Schrep
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Rechtsfrage vorgelegt, deren Beantwortung weitreichende Folgen für die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz bei grenzüberschreitenden Fällen haben könnte. Der EuGH hat zu entscheiden, ob das deutsche Insolvenzanfechtungsrecht für Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO) auch auf Gesellschafterdarlehen anzuwenden ist, die ein ausländischer Gesellschafter aus einem EU-Staat mit einem weniger strengen Maßstab für die Anfechtung von Zahlungen auf Gesellschafterdarlehen seiner deutschen Tochtergesellschaft gewährt hat. Konkret geht es hierbei um die Frage, ob die Rückzahlungen solcher Darlehen durch die Tochtergesellschaft, die innerhalb eines Jahres vor ihrem Insolvenzantrag geleistet wurden, von dem ausländischen Gesellschafter zurückgefordert werden können.
Gesellschaftsrecht und M&AUnternehmensteuerrecht
Marie-Louis Georgi
Die Nachfolge ist eines der sensibelsten Themen in der mittelständischen Unternehmensführung. Wer soll das Unternehmen in die Zukunft führen – die Familie, verdiente Führungskräfte oder eine Kombination aus beidem? Und wie lässt sich das steuerlich optimal gestalten, ohne dass die Übergabe zur Kostenfalle wird?