Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
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Nils Rebbe
Die Europäische Union hat eine neue Richtlinie (Richtlinie EU 2024/2831) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei platform work (deutsch: Plattformarbeit) erlassen, die zum 1. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Zentrale Regelung ist die (widerlegbare) Vermutung, dass Auftragnehmer der Plattformen unter gewissen Voraussetzungen Arbeitnehmer sind. Neben bekannten Plattformen der Liefer- und Taxibranche, wie Lieferando, Wolt oder Uber, trifft diese Richtlinie auch Unternehmen, die kleinere, spezialisierte Arbeitsvermittlungsplattformen betreiben.
Nachhaltigkeit
Florian Ludwig
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Kristina Geisel
Die Doppelte Wesentlichkeit ist die Grundlage für die Erstellung des Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS. Bei der Analyse der Doppelten Wesentlichkeit geht es darum, die für ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu ermitteln, die dann später auch nach ESRS berichtet werden müssen.
Nachhaltigkeit
Florian Ludwig
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Kristina Geisel
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Directive (ESRS), die neue, umfangreiche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung definiert, markieren einen Meilenstein für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Unternehmen stehen vor neuen rechtlichen Anforderungen, die Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette und eine umfassende Betrachtung wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte verlangen. Im Fokus der Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD / ESRS stehen drei zentrale Aspekte.
Mietrecht
Dr. Andreas von Criegern
Das Landgericht Berlin II hat in einem Urteil vom 22. Oktober 2024 Az. 65 S 139/24 klargestellt, dass die gesetzlich normierte Pflicht des Mieters, Modernisierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden, nicht zwangsläufig eine Verpflichtung zur Räumung oder Entrümpelung einer Wohnung bei umfangreichen Baumaßnahmen begründet.
Nachhaltigkeit
Kristina Geisel
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Florian Ludwig
Der zweite Standard – ESRS 2 (Allgemeine Angaben) - der European Sustainability Reporting Directive (ESRS) ist einer der zwei generellen Standards der ESRS neben den themenbezogenen Standards und den (noch nicht veröffentlichten) sektorspezifischen Standards. Während ESRS 1 allgemeine Grundsätze der Berichtserstattung für die anderen Standards enthält und nicht „selbst“ berichtet werden muss, enthält ESRS 2 allgemeine Angaben, die von allen Unternehmen berichtet werden müssen, unabhängig von den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.