17
April
2025

Anwendung des § 134 GWB bei einem Mehr-Partner-Modell

Linda Siegert , Anna-Lisa Wenzel

Der Wortlaut des § 134 Abs. 1 S. 1 GWB scheint eindeutig zu sein: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über deren Nichtberücksichtigung zu informieren. Aber was ist mit einem zweitplatzierten Bieter, der aufgrund der Ausschreibung ebenfalls einen – wenn auch nachrangigen – Zuschlag erhält? Besteht ein Anspruch des nachrangig bezuschlagten Bieters auf Erhalt eines Informationsschreibens?

16
April
2025

Überblick zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS): ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer

Lisa Bruns , Florian Ludwig

ESRS S4 stellt Anforderungen an die Offenlegung von Informationen zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern. Der Standard zielt darauf ab, ein besseres Verständnis dafür zu schaffen, wie Unternehmen durch ihre Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen direkt oder indirekt das Leben von Verbrauchern beeinflussen – sowohl positiv als auch negativ. Im Fokus stehen dabei Aspekte wie Datenschutz, Produktsicherheit, Zugang zu Informationen, nichtdiskriminierende Vermarktung sowie die Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Personengruppen, etwa Kinder oder finanziell benachteiligte Haushalte. Der Standard fordert die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Behebung negativer Auswirkungen, aber auch zur gezielten Förderung positiver Effekte. Ebenso sind Risiken zu adressieren, die sich aus problematischen Auswirkungen oder Abhängigkeiten ergeben – etwa Reputationsrisiken oder wirtschaftliche Unsicherheiten durch verändertes Konsumverhalten. Voraussetzung für die Anwendung von ESRS S4 ist, dass im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse eine Relevanz entsprechender Themen festgestellt wurde. Der Standard ist in Verbindung mit den allgemeinen Anforderungen sowie weiteren sozialen ESRS zu verstehen.

09
April
2025

Überblick zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS): ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften

Lisa Bruns , Florian Ludwig

Der Standard ESRS S3 legt dar, wie Unternehmen Informationen zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften offenlegen sollen. Ziel ist es, Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen oder potenziellen positiven und negativen Auswirkungen des Unternehmens auf diese Gemeinschaften zu schaffen. Dazu gehören auch die Konzepte, Verfahren und Ziele des Unternehmens im Umgang mit diesen Auswirkungen sowie relevante Kennzahlen. ESRS S3 ist anzuwenden, wenn im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 festgestellt wurde, dass betroffene Gemeinschaften in wesentlicher Weise von der Geschäftstätigkeit betroffen sind. Der Standard ist in Verbindung mit den allgemeinen Anforderungen sowie den weiteren sozialen Standards zu lesen.

02
April
2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung: was bietet das neue CSRD-Reporting-Tool des DNK?

Kristina Geisel , Lisa Bruns , Florian Ludwig

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung steigen erheblich – nicht zuletzt durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die damit verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die einen neuen Standard für Transparenz und Vergleichbarkeit setzen. Insbesondere für Unternehmen, die bislang nicht unter eine gesetzliche Berichtspflicht fielen, stellt der Umfang sowie die Komplexität der ESRS eine erhebliche Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, wie sich die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die darauf aufbauende Berichterstattung ressourcenschonend und effizient umsetzen lassen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat zu diesem Zweck einen kostenfrei nutzbaren Berichtsgenerator entwickelt, der Unternehmen bei der Berichterstattung nach CSRD unterstützt. Bis Mitte 2025 ist zudem die Einführung eines weiteren Tools für freiwillige VSME-Berichte kleiner und mittlerer Unternehmen vorgesehen. Da sich der Berichtsgenerator derzeit noch in einer Early-Access-Phase befindet und noch nicht alle Funktionen freigeschaltet sind, ist die Anwendung aktuell nur eingeschränkt nutzbar. Die nachfolgende Einschätzung stellt daher eine vorläufige Bewertung dar und dient einer ersten Einordnung der praktischen Einsatzmöglichkeiten des Tools.

01
April
2025

Das Justizstandort-Stärkungsgesetz 2025: Ein neuer Meilenstein für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess

Katharina Krimm , Pauline Koopmann

Geschäftsgeheimnisse sind das Rückgrat vieler Unternehmen – ein gut gehüteter Schatz, dessen Verlust schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben kann. Doch sobald ein Streit vor Gericht landet, geraten diese sensiblen Informationen oft in Gefahr, offengelegt zu werden. Bisher bot das Zivilprozessrecht nur unzureichende Schutzmechanismen. Genau hier setzt das Justizstandort-Stärkungsgesetz an, das am 1. April 2025 in Kraft tritt. Insbesondere durch die Neuregelung des § 273a ZPO wird ein neuer Standard geschaffen, der Geschäftsgeheimnisse auch im Gerichtssaal effektiv schützt und Unternehmen ein Stück mehr Sicherheit gibt.