02
Juli
2015

Die Jahresgebühren für das Einheitspatent stehen fest

Der engere Ausschuss beim Europäischen Patentamt, in welchem die am Einheitspatent teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, hat am 24. Juni 2015 die Jahresgebühren für das Einheitspatent festgelegt. Er ist dabei dem "echten TOP 4"-Vorschlag gefolgt, nach welchem die Jahresgebühren der Summe der gegenwärtigen Jahresgebühren bei den Patentämtern in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden entsprechen. Mit der damit feststehenden Höhe der Gebühren haben Patentanmelder eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für ihre künftige Anmeldestrategie erhalten.

01
Juli
2015

Esche Datenschutz-Checkliste: Outsourcing

Dr. Frank Bongers , Dr. Frank Bongers

Datenschutzrechtliche Standard-Situationen meistern: Schritt für Schritt. Dabei unterstützen die ESCHE Datenschutz-Checklisten.

Outsourcing, insbesondere IT-Outsourcing, führt fast immer auch zu einer Weitergabe personenbezogener Daten an den Dienstleister. Die frühzeitige Berücksichtigung des Datenschutzes verhindert, dass das Outsourcing-Projekt an unerkannten Datenschutzhindernissen scheitert.

01
Juli
2015

Überstundenabgeltung vermeiden: wichtige Gestaltungshinweise

Dr. Erwin Salamon , Dr. Erwin Salamon

Der Arbeitnehmer schuldet eine Arbeitsleistung unter Ausschöpfung seiner persönlichen Arbeitsfähigkeit. Überstunden sind deshalb nicht selten durch nicht sanktionierbare Leistungsschwächen bedingt und sollen deshalb nicht zusätzlich vergütet werden. Aber bei der Bemessung des Entgeltes ist unabhängig davon häufig berücksichtigt, dass ein gewisses Maß an Überstunden anfallen, jedoch nicht zusätzlich vergütet werden soll. Da eine pauschale Abgeltung sämtlicher anfallender Überstunden durch eine arbeitsvertragliche Regelung regelmäßig unwirksam ist, bedarf es einer sorgfältigen Gestaltung im Arbeitsvertrag.

01
Juli
2015

Gerichtsgebühren und Anwaltskosten beim Einheitlichen Patentgericht - abschreckend hoch?

Der Vorbereitende Ausschuss des Einheitlichen Patentgerichts hat am 11. Mai 2015 den Entwurf einer Regelung der Gerichtsgebühren und erstattungsfähigen Kosten veröffentlicht und zugleich ein Konsultationsverfahren gestartet. Bereits jetzt kann festgestellt werden: Die Gerichtsgebühren sowie die der Gegenseite im Fall des Unterliegens zu erstattenden Kosten für Klagen beim Einheitlichen Patentgericht werden erheblich sein. In einigen Fällen sind Klagen beim Einheitlichen Patentgericht jedoch durchaus attraktiv.