Arbeitsrecht
Greta Groffy
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Carolin Linusson-Brandt
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Greta Groffy
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Carolin Linusson-Brandt
Arbeitgeber in Deutschland nutzen aktuell zu hunderttausenden das Instrument Kurzarbeitergeld (KuG), um den Arbeitsausfall in ihren Betrieben zu kompensieren und so sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten. Auch ausländische Arbeitgeber, die in Deutschland keine festen betrieblichen Strukturen haben, beschäftigen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland, beispielsweise im Home Office.
Datenschutz und IT-RechtMedien und Presse
Eine Entscheidung des unter anderem für das Datenschutzrecht zuständigen VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2020 – Az.: VI ZR 405/18) scheint auf den ersten Blick das Recht auf Vergessenwerden im Internet zu schwächen und Google zu stärken. Doch die Entscheidung könnte sich noch als echter Rückschlag für den Internetgiganten erweisen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Der BGH hat entschieden, dass die dreidimensionalen Marken von Ritter Sport schutzfähig sind (Az. I ZB 42/19 und Az. I ZB 43/19). Damit endet ein seit zehn Jahren geführter Rechtsstreit, den Milka mit zwei Löschungsanträgen losgetreten hatte.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
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Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Auskunftsansprüche werden häufig geltend gemacht, um beim Auskunftsverpflichteten Aufwand zu produzieren. In Arbeitsrechtsprozessen gehört es mittlerweile zum Standard, dass der Arbeitnehmer Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die beim Arbeitgeber gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet werden, verlangt, um die Vergleichsbereitschaft des Arbeitgebers zu erhöhen. Das Landgericht Heidelberg setzt dieser Praxis in seinem Urteil vom 21. Februar 2020 (4 O 6/19, BeckRS 2020, 3071) Grenzen.
Datenschutz und IT-Recht
Julian Leucht
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Julian Leucht
Nachdem der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems bereits im Jahr 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Erfolg im Kampf gegen den Transfer seiner personenbezogenen Daten in die USA erringen konnte, in dessen Folge die sogenannte Safe-Harbor-Entscheidung der EU für ungültig erklärt wurde (EuGH, Urteil vom 6.10.2015 – C-362/14), gelang ihm nun ein weiterer Coup.