Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
Dr. Julia Runte, LL.M.
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Dr. Julia Runte, LL.M.
Das LG Bremen hat sich mit Urteil vom 12. Juli 2019 – 4 O 2083/16 mit der Haftung des Stiftungsvorstandes für die Schäden aus einer fehlgeschlagenen Investition aus Stiftungsmitteln befasst. Nach Ansicht des Gerichts hafte der Vorstand selbst bei riskanten Anlagegeschäften nicht, sofern nur ein kleiner Teil des Vermögens der Stiftung betroffen ist, das Konzept durch namhafte Mitdarlehensgeber geprüft wurde und das durch das Darlehen zu fördernde Projekt zu den Stiftungszielen passt.
Arbeitsrecht
Der Jahreswechsel hat in puncto Mindestlohn neben der erneuten stufenweisen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mit der Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende mit sich gebracht.