18
Mai
2020

Personalmaßnahmen trotz Kurzarbeit Teil 5: Erleichterung von Restrukturierungsmaßnahmen durch Einbeziehung einer Transfergesellschaft

Katharina Krimm , Dr. Erwin Salamon , Dr. Erwin Salamon , Katharina Krimm

Bei Restrukturierungen ist für die Beratungen bzw. Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan häufig keine genaue Zeitspanne planbar. Erst wenn das Interessenausgleichsverfahren abgeschlossen ist, können betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Wenn geplante Restrukturierungsmaßnahmen bereits zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der Kündigungsfrist eingreifen sollen, stellt sich die Frage nach einer Personalkostenreduzierung während dieses überschießenden Zeitraums.