Gemeinnützigkeit und Aufstockung von Kurzarbeitergeld in der Corona-Pandemie
Mit Schreiben vom 26.05.2020 hat das BMF sein Schreiben vom 09.04.2020 zu Aufstockungen von Kurzarbeitergeld bei gemeinnützigen Körperschaften ergänzt.
Mit Schreiben vom 26.05.2020 hat das BMF sein Schreiben vom 09.04.2020 zu Aufstockungen von Kurzarbeitergeld bei gemeinnützigen Körperschaften ergänzt.
Gerade in Zeiten von Corona fürchten viele Vorstände und Geschäftsführer persönliche Haftungsrisiken, wenn sie einen Abschluss unterschreiben, der sich schon wenige Tage nach Unterzeichnung als falsch herausstellen kann. Etwa weil Prognosen und Annahmen unzutreffend waren.
Eine Transfergesellschaft kann zu erheblichen Kosteneinsparungen bei der zeitlichen Abfolge einer Restrukturierungsmaßnahme beitragen. Dabei sind die Voraussetzungen nicht hoch aufgehängt, sondern einfach zu erfüllen.
Bei Restrukturierungen ist für die Beratungen bzw. Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan häufig keine genaue Zeitspanne planbar. Erst wenn das Interessenausgleichsverfahren abgeschlossen ist, können betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Wenn geplante Restrukturierungsmaßnahmen bereits zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der Kündigungsfrist eingreifen sollen, stellt sich die Frage nach einer Personalkostenreduzierung während dieses überschießenden Zeitraums.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen.