Gewerblicher RechtsschutzKunst und Kultur
Die sog. Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben und zwar ohne Zustimmung des Urhebers (§ 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Dies gilt in Deutschland sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Belgien besteht die Panoramafreiheit dagegen nur bei nicht gewerblicher Nutzung.
Vermögensnachfolge
Dr. Robert Schütz
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Dr. Robert Schütz
Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den „Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ beschlossen. Grund für die Anpassung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014, in dem das BVerfG die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen für teilweise verfassungswidrig erklärt hat. Der nun beschlossene Gesetzesentwurf entspricht weitgehend dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.06.2015.
Patentrecht
Am 19. März 2013 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass Hamburg einer von vier deutschen Standorten einer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts sein wird (neben Düsseldorf, Mannheim und München). Die Vorbereitungen dafür, dass die Lokalkammer beim Start des Einheitlichen Patentgerichtssystems ihre Arbeit aufnehmen kann, laufen auf Hochtouren. Das Gebäude ist inzwischen bekannt.
Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Wenn es um die Reichweite seines internationalen Zugriffs geht, kennt das Steuerrecht des Vereinigten Königreichs einen eigentümlichen Ansatz. Wer im Vereinigten Königreich zwar ansässig (resident) ist, nicht aber „beheimatet“ (domiciled) ist, versteuert im Grundsatz nur Einkünfte, die ihm auch im Vereinigten Königreich zufließen. Dieser non-dom-Status hat bei polyglotten Steuerpflichtigen London überaus beliebt gemacht.
Umweltrecht
Ende Juni 2015 hat der Bundestag neue Regelungen zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beschlossen und eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) verabschiedet; der Bundesrat hat der Novelle am 10.07.2015 zugestimmt. Sie soll voraussichtlich zum 01.10.2015 in Kraft treten.