Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
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Dr. Frank Bongers
Hat ein Arbeitgeber den Verdacht, dass ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, hofft er nicht selten, den Arbeitnehmer mit Videoaufnahmen aus dessen Privatleben überführen zu können. Dass dieser "Schuss" nach hinten losgehen kann, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.02.2015 (8 AZR 1007/13).
Datenschutz und IT-Recht
Kundendaten gehören bei vielen Asset Deals zu den wichtigsten Werten eines Unternehmens. Werden sie nicht richtig übertragen, sind sie für den Käufer aber wertlos. Und der Fehlkauf für alle Parteien noch das kleinste Problem, erklärt Karsten Krupna...
Arbeitsrecht
Stefan Gatz
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Stefan Gatz
Während der Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch mit einer längeren Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen, um dem Arbeitnehmer eine zweite Chance zur Bewährung zu geben.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
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Dr. Frank Bongers
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat primär die Aufgaben, auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften hinzuwirken. Seine Bestellung ist in der Regel für jede verantwortliche Stelle Pflicht, es gibt aber auch gute Gründe unabhängig von der Pflicht einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.