Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Unternehmen, die ihre ausländischen Aktivitäten über Tochtergesellschaften organisiert haben, sollten ihre Strukturen gelegentlich überprüfen. Überraschende Steuerfolgen können sich auch bei Tochtergesellschaften in „Hochsteuer“-Gebieten ergeben, wenn die ausländische Gesellschaft aus deutscher steuerlicher Brille als Personengesellschaft einzuordnen ist. Vereinnahmt die Tochtergesellschaft ihrerseits Dividenden, werden diese vielfach in Deutschland zu versteuern sein, wenngleich sie in der Rechnungslegung der inländischen Mutter gar nicht verzeichnet sind.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
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Dr. Frank Bongers
Datenschutzrechtliche Standard-Situationen meistern: Schritt für Schritt. Dabei unterstützen die ESCHE-Datenschutz-Checklisten. Nicht nur auf Datenverarbeitungsdienstleistungen spezialisierte Unternehmen, werden Auftragnehmer eine Auftragsdatenverarbeitung. Häufig erhalten Unternehmen in der Kooperation mit anderen Unternehmen Daten, um diese für Zwecke des anderen Unternehmens zu verarbeiten. Dies trifft besonders häufig in Konzernkonstellationen, in denen z. B. interne Dienstleistungen zentralisiert werden, zu.
Patentrecht
Beatrix Arlitt
Patente und Patentportfolios spielen auch als immaterielle Vermögenswerte eine große Rolle: Sie fließen in die Bewertung von Unternehmen ein, werden gehandelt, dienen als Verhandlungsmasse bei Unternehmensverkäufen oder als Sicherheiten für die Aufnahme von Krediten. Einer der für die Bewertung maßgebenden Aspekte ist, inwieweit es durch effektiven Rechtsschutz gelingt, Dritte von der Nutzung der geschützten Technologie auszuschließen. Dieser Rechtsschutz wird sich durch die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts grundlegend ändern: Europäische Patente können in einem einzigen Gerichtsverfahren mit einheitlicher Wirkung für alle benannten EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. Das hat Folgen für den Ertragswert.
Arbeitsrecht
Die Dokumentationspflichten nach dem MiLoG ergänzen die allgemeinen Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitszeitgesetz und sollen eine effiziente Kontrolle des Mindestlohns durch die Zollbehörden ermöglichen. Aufgrund der aufgeregten Reaktionen zum „Bürokratie-Monster“ (vgl. Die Welt, 12.04.2015) sind bereits einschränkende Verordnungen ergangen.