Unsere Mandanten erhalten aktuell Abmahnungen wegen angeblicher Datenschutzverstöße durch den Einsatz von Google Fonts auf ihren Webseiten. Hier fassen wir zusammen, wie Sie als Betroffener reagieren sollten.

Die Abmahnungen stammen von einem Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin; angeblicher Mandant ist Herr Martin Ismail. In den Schreiben wird eine Persönlichkeitsrechtsverletzung wegen Datenschutzverstößen geltend gemacht. Martin Ismail tritt als Mitglied einer „Interessengemeinschaft Datenschutz“ in Erscheinung. Der Datenschutzverstoß liegt angeblich in einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung von Google Fonts auf Webseiten.

In vergleichbaren Schreiben fordern Trittbrettfahrer bereits ebenfalls in großem Stil Nutzer von Google Fonts zur Zahlung von „Schmerzensgeld“ nebst entstandener Rechtsanwaltskosten auf.

Was sind Google Fonts?
Google Fonts ist eine Sammlung von Schriften, die Anbietern von Webseiten von Google zur Verfügung gestellt wird. Google Fonts kann so konfiguriert werden, dass Schriften auf der Website eingebunden und angezeigt werden, ohne dass sich die Daten für die Schrift auf dem eigenen Server befinden. Beim Aufrufen der Website werden die Daten für die Schriften deshalb über einen Google-Server nachgeladen. In diesem Fall würden, so der Vorwurf in der Abmahnung, auch Daten von Seitenbesuchern, insbesondere die IP-Adresse, an Google in den USA übertragen. Das Landgericht München (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) hält diese dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung der Besucher der Webseite für datenschutzwidrig.

Einstellungen von Google Fonts ändern
Sofern Google Fonts dynamisch in Ihre Webseite eingebunden werden, kann dies tatsächlich datenschutzrechtlich relevant sein. Darum sollten Sie sich schnellstmöglich um eine datenschutzkonforme Konfiguration der Webseite kümmern. Das ist leicht möglich! Datenschutzbehörden können wegen solcher Verstöße Bußgelder verhängen. Sofern Sie personenbezogene Daten verarbeiten, sollten Sie stets sicherstellen, dass Sie sich datenschutzkonform verhalten.

Forderungen der Abmahnkanzleien unbegründet
Die von Rechtsanwalt Lenard und anderen Kanzleien geltend gemachten Schadensersatzansprüche sind jedoch unbegründet und können daher mit ziemlicher Sicherheit abgewehrt werden. Unseres Erachtens ist das Vorgehen rechtsmissbräuchlich. Zudem muss in jedem Einzelfall ein konkreter Schaden nachgewiesen werden. Die uns vorliegende Begründung in der eingangs erwähnten Abmahnung erfüllt diese Voraussetzung nicht. Tatsächlich kann die Abmahnung deshalb sogar als rechtwidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb anzusehen sein und Abwehransprüche gegen den Abmahner auslösen. 

Praxistipp
Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Google Fonts erhalten haben, wenden Sie sich an uns. Zahlen Sie keinesfalls! 

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