Gesundheit ist ein hohes Gut – entsprechend sensibel reagiert die Öffentlichkeit auf tatsächlich oder vermeintlich besorgniserregende Nachrichten und Meldungen aus diesem Bereich. Pharmazeutische Unternehmen sind gemäß § 11a Abs. 2 Arzneimittelgesetz verpflichtet, über neu erkannte Arzneimittelrisiken zu informieren. Diese Informationen sind per se natürlich noch kein Grund, sich um den Ruf des Produkts oder gar des Unternehmens Sorgen zu machen. Wenn sich dann aber aufgrund solcher oder anderer Informationen die anonyme Internetgemeinschaft über das Unternehmen empört und eine wahre Welle negativer Kommentare lostritt, stehen schnell dessen guter Ruf, sein Image und sein wirtschaftlicher Erfolg auf dem Spiel.

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