BFH nimmt Unentgeltlichkeit bei Gutschriften auf das Kapitalkonto II an
Mit Urteil vom 29.07.2015 (Az.: IV R 15/14) hat der BFH entschieden, dass die Übertragung eines Wirtschaftsgutes durch einen Kommanditisten auf die Kommanditgesellschaft unentgeltlich erfolgt, wenn der Gegenwert ausschließlich dem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird und sich die Gesellschaftsrechte der Kommanditisten allein nach dem Festkapital (Kapitalkonto I) richten. Der BFH stellt maßgeblich darauf ab, ob dem Einbringenden Gesellschaftsrechte gewährt werden und es sich somit um ein Veräußerungsgeschäft zwischen Gesellschafter und Gesellschaft handelt oder - bei Unentgeltlichkeit - um eine Einlage. Gesellschaftsrechte sieht die Entscheidung noch nicht als gewährt, wenn sich diese auf den Anspruch auf Rückzahlung der Einlage beschränken.
Mit der Entscheidung weicht der BFH ausdrücklich von der Auffassung der Finanzverwaltung ab, die auch bei Buchungen auf das Kapitalkonto II regelmäßig einen entgeltlichen Vorgang annimmt.
Praxishinweis
Das Urteil stellt für die steuerliche Praxis von Personengesellschaften eine bedeutsame Grundsatzentscheidung dar. Von der Frage der Entgeltlichkeit hängt gelegentlich ab, ob Gesellschafter Wirtschaftsgüter steuerneutral zu Buchwerten einbringen können oder bei der Gesellschaft (abschreibbare) Anschaffungskosten entstehen.
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