Der Bundesrat hat erwartungsgemäß am 12.05.2017 dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU) zugestimmt. Zuvor hatte – wie bereits berichtet – der Bundestag am 27.04.2017 das neue Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet.
Das Gesetz dient der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und wird zeitgleich mit der DS-GVO am 25.05.2018 in Kraft treten. Unternehmen müssen daher bis zum 25.05.2018 die DS-GVO und das neuen Bundesdatenschutzgesetzes umsetzen.
Neues Bundesdatenschutzgesetz konkretisiert DS-GVO
Die DS-GVO hat den Mitgliedstaaten im Rahmen von sogenannten „Öffnungsklauseln“ Spielräume für eigene Umsetzungsgesetze eingeräumt. Das neue Bundesdatenschutzgesetz füllt diese teilweise aus. Konkretisierungen bestehen z. B. im Bereich der Datenschutzbeauftragten, des Beschäftigtendatenschutzes, der Betroffenenrechte, der Geheimhaltungspflichten und der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen. Zu Überraschungen ist es bei dem neuen Bundesdatenschutzgesetz nicht gekommen, insbesondere die deutschen Gesetzesregelungen zum Beschäftigtendatenschutz und zum Datenschutzbeauftragten waren zu erwarten.
Workshop: Datenschutz
Dr. Christoph Cordes und Dr. Frank Bongers informieren am 30.06., am 01.09. und am 01.12.2017 im Rahmen eines Workshops der ESC Unternehmensberatung GmbH ausführlich zum Thema „Vom Bundesdatenschutzgesetz zur Datenschutzgrundverordnung“. Weitere Details zu dieser kostenpflichtigen Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite.