Am 27. April 2017 hat der Bundestag das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung verabschiedet. Das beschlossene Gesetz entspricht überwiegend dem vielfach kritisierten Entwurf der Bundesregierung aus dem Februar 2017.
Anpassungsbedarf aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverodnung
Durch das vom Bundestag beschlossene Gesetz soll das bisherige Bundesdatenschutzgesetz abgelöst werden. Die Gesetzänderung ist notwendig geworden aufgrund der ab Mai 2018 europaweit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Zeitgleich zur DS-GVO soll auch das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft treten.
Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht beendet, da der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen muss. Voraussichtlich am 12. Mai 2017 will sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als wahrscheinlich, sodass die Bundesregierung ihren Zeitplan einzuhalten scheint und das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abschließen kann. Deutschland dürfte damit das erste Land auf europäischer Ebene sein, welches ein Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur DS-GVO verabschiedet. Dennoch besteht auch weiterhin Umsetzungs- und Anpassungsbedarf, da viele Fachgesetze (u. a. Sozialgesetzbuch, Datenschutzgesetze der Länder) noch angepasst werden müssen.