Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 04.05.2016 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Damit steht nun fest, ab wann sie anzuwenden ist. Der Inhalt der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) stand bereits fest, siehe hierzu unseren Blog-Beitrag vom 15.04.2016. Nach Artikel 99 Abs. 1 DS-GVO tritt die Verordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, dies ist der 25.05.2016, in Kraft.

Die Datenschutz-Grundverordnung differenziert jedoch nach dem Inkrafttreten und dem Zeitpunkt, ab dem sie „gilt“. Nach Artikel 99 Abs. 2 DS-GVO gilt die Datenschutz-Grundverordnung nämlich erst zwei Jahre nach dem Inkrafttreten. Dies bedeutet, dass sie ab dem 25.05.2018 tatsächlich anzuwenden ist.

Am 28.06.2016 wird Esche Schümann Commichau ab 16:30 Uhr ein Forum in Hamburg (Am Sandtorkai 44) veranstalten. Nähere Informationen finden Sie dazu in Kürze auf unserer Website (www.esche.de).

Dazu passende Artikel