Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat Facebook ab sofort untersagt, personenbezogene Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Sofern Facebook personenbezogene Daten von WhatsApp-Nutzern erhalten hat, sollen diese gelöscht werden.
Übermittlung von Nutzerdaten
Nachdem Facebook WhatsApp vor ca. zwei Jahren für 22 Mrd. Dollar gekauft hatte, war abzusehen, dass Facebook an den personenbezogenen Daten der WhatsApp-Nutzer interessiert war. Obwohl – so die Aufsichtsbehörde in Ihrer Pressemitteilung – nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook öffentlich zugesichert wurde, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht werden sollten, ist dies nun geschehen. Neben den Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern wird zumindest auch eine Angabe zur Häufigkeit der Nutzung von WhatsApp an Facebook weitergegeben.
Verwaltungsanordnung
Der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Johannes Caspar, hat nun eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern sowie bereits gespeicherte Daten zu löschen. Zur Begründung wird in der Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass ein Austausch von personenbezogenen Daten zwischen WhatsApp und Facebook rechtswidrig sei. Weder gäbe es wirksame Einwilligungserklärungen, noch liege eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung vor.
Anwendbarkeit deutschen Rechts
Das Bundesdatenschutzgesetz sei auf Facebook anwendbar, weil Facebook Daten in seine Niederlassung in Hamburg verarbeite. Zur Begründung beruft sich die Aufsichtsbehörde auf eine jüngere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, vom 28.07.2016; C-191/15). Dies folgt aber auch aus § 1 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz.
Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob Facebook gegebene Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen wird.
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