Die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (durch den die Lungenkrankheit COVID-19 ausgelöst werden kann) hat weltweite Auswirkungen, nicht nur auf die Gesundheit der Menschen, sondern auch auf die wirtschaftliche Entwicklung von Unternehmen.
Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf die Berichterstattung im Lagebericht?
- Im Wirtschaftsbericht eines Lageberichts ist auf die wesentlichen Auswirkungen des Coronavirus einzugehen. Hier einige Beispiele, wann eine Berichterstattung erforderlich ist:
Hat sich der Coronavirus wesentlich auf die Auftragslage (Auftragsbestand) ausgewirkt, ist dies darzustellen und zu analysieren.
Auch über wesentliche Auswirkungen des Coronavirus auf die Vermögens- und Finanzlage ist zu berichten. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es zu Liquiditätsengpässen kommt und ggf. die Gefahr besteht, gegen Covenants-Klauseln in Kreditverträgen zu verstoßen. Auch können Ausführungen über geplante Finanzierungsvorhaben (z. B. die Aufnahme von Überbrückungskrediten) über Änderungen von Kreditkonditionen oder über eine Unsicherheit über die Fortführung bedeutender Investitionsvorhaben notwendig sein.
- Unternehmen haben die wesentlichen Risiken im Lagebericht darzustellen. Dies könnten u. a. erhöhte Ausfallrisiken bei Forderungen, Liquiditätsrisiken durch fehlende Umsätze, Verwertungsrisiken bei Vorräten, Werthaltigkeitsrisiken im Anlagevermögen insbesondere bei Beteiligungen und Finanzinstrumenten sein.
Bei der Berichterstattung ist folgendes zu beachten:
• Das Risiko ist einzeln mit den erwartenden Konsequenzen so darzustellen, dass seine Bedeutung erkennbar ist.
• Es ist eine Einschätzung der Bedeutung des Risikos zum Abschlussstichtag vorzunehmen. Wenn sich die Risikoeinschätzung ändert, ist die geänderte Risikoeinschätzung zusätzlich darzustellen.
• Das Risiko ist zu quantifizieren, wenn dies auch zur internen Steuerung erfolgt und die quantitativen Angaben für den verständigen Adressaten wesentlich sind.
• Risikobegrenzungsmaßnahmen sind zu erwähnen.
- Weiterhin hat das Management eines Unternehmens eine Prognose zu den bedeutsamsten Leistungsindikatoren für das nächste Jahr abzugeben. In Zeiten von Corona sind auch die Auswirkungen des Coronavirus auf die Entwicklung des Unternehmens zu berücksichtigen. Dabei ist es sachgerecht, sämtliche Erkenntnisse über die Auswirkung des Coronavirus bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts bei der Prognose zu verarbeiten.
Für den Fall, dass durch den Coronavirus die Prognosefähigkeit des Unternehmens wesentlich beeinträchtigt ist, sind komparative Prognosen, wie z. B. die Umsatzerlöse, Ergebnis vor Steuern etc. steigen bzw. sinken, ausreichend. In einem solchen Fall ist darauf hinzuweisen, dass die Prognosefähigkeit des Gesellschaftsverlaufs und der Lage durch die nicht absehbaren Auswirkungen der Coronakrise eingeschränkt ist.
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