Der engere Ausschuss beim Europäischen Patentamt, in welchem die am Einheitspatent teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, hat am 24. Juni 2015 die Jahresgebühren für das Einheitspatent festgelegt. Er ist dabei dem "echten TOP 4"-Vorschlag gefolgt, nach welchem die Jahresgebühren der Summe der gegenwärtigen Jahresgebühren bei den Patentämtern in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden entsprechen. Mit der damit feststehenden Höhe der Gebühren haben Patentanmelder eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für ihre künftige Anmeldestrategie erhalten.
Die Einheitspatent-Verordnung verlangt von den Jahresgebühren für das Einheitspatent zweierlei: Sie müssen auf der einen Seite niedrig genug sein, um Erfinder zur Anmeldung eines Einheitspatents anstelle eines europäischen Patents zu motivieren, bei welchem einzelne EU-Mitgliedstaaten bestimmt werden. Andererseits müssen die Gebühren hoch genug sein, um eine ausreichende Finanzierung des Europäischen Patentamts und der nationalen Patentämter zu gewährleisten. Diesen Kompromiss sieht der engere Ausschuss für gegeben an, wenn die Jahresgebühren für das Einheitspatent die Summe der Jahresgebühren für die vier der 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten beträgt, in denen europäische Patente derzeit am häufigsten validiert werden. Das sind die oben genannten Staaten.
Die Jahresgebühren in Zahlen
Nach dem vorgenannten Beschluss werden die Jahresgebühren die folgende Höhe haben:
2. Jahr: 35 € 11. Jahr: 1.460 €
3. Jahr: 105 € 12. Jahr: 1.775 €
4. Jahr: 145 € 13. Jahr: 2.105 €
5. Jahr: 315 € 14. Jahr: 2.455 €
6. Jahr: 475 € 15. Jahr: 2.830 €
7. Jahr: 630 € 16. Jahr: 3.240 €
8. Jahr: 815 € 17. Jahr: 3.640 €
9. Jahr: 990 € 18. Jahr: 4.055 €
10. Jahr: 1.175 € 19. Jahr: 4.455€
20. Jahr: 4.855 €
Diese Jahresgebühren reduzieren sich um 15% bei Erklärung der Lizenzbereitschaft. Gebührenreduzierungen für kleine und mittlere Unternehmen wird es nicht geben.
Über die 20-jährige Laufzeit des Einheitspatents summieren sich die Jahresgebühren auf 35.555 €. Die beschlossenen Gebührenhöhen sollen nach vier Jahren, also 2019, einer Prüfung unterzogen werden.
Vergleich mit den Jahresgebühren des europäischen Patents
Im Vergleich zum europäischen Patent mit Validierungen in den einzelnen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten ergibt sich ein Kostenvorteil des Einheitspatents in Höhe von
25% gegenüber Validierungen in vier Ländern,
40% gegenüber Validierungen in fünf Ländern,
50% gegenüber Validierungen in sechs Ländern,
58% gegenüber Validierungen in sieben Ländern,
63% gegenüber Validierungen in acht Ländern,
67% gegenüber Validierungen in neun Ländern und
87% gegenüber Validierungen in zehn und mehr Ländern.
Benötigt der Anmelder hingegen nur Schutz in drei oder weniger EU-Mitgliedstaaten, ist es finanziell günstiger, lediglich diese Länder zu bestimmen.
Praxistipp
Mit dem Beschluss im engeren Ausschuss ist die Gebührenbelastung kalkulierbar geworden. Aus rein finanzieller Sicht werden Einheitspatente günstiger sein als europäische Patente, die gegenwärtig in vier oder mehr EU-Mitgliedstaaten validiert werden. Einheitspatente können sogar günstiger sein als europäische Patente, die gegenwärtig nur in drei EU-Mitgliedstaaten validiert werden, wenn die unternehmensinternen Verwaltungskosten hinzugerechnet werden, die beim Einheitspatent entfallen werden. Und auch wenn die Gebührenbelastung durch ein Einheitspatent danach höher sein würde als bei der gegenwärtigen Anmeldepraxis, besteht ein besonderer Anreiz für Patentanmelder darin, dass das Einheitspatent Schutz nicht nur in den benannten EU-Mitgliedstaaten gewährt, sondern in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten.
Patentanmelder werden lediglich zu berücksichtigen haben, dass es beim Einheitspatent nicht mehr möglich sein wird, die Kostenbelastung dadurch zu reduzieren, dass sie schrittweise den Patentschutz in einzelnen EU-Mitgliedstaaten auslaufen lassen. Es gilt das Prinzip "Alles oder nichts". Werden die Jahresgebühren nicht gezahlt, erlischt der Patentschutz für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten.
Siehe auch: "Einheitspatent und einheitliches Patentgericht"; "Adjusted proposals for the level of renewal fees for European patents with unitary effect"
Autoren: Olaf Gelhausen, John Sebastian Chudziak, LL.M.