Die Fachinformation rückt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes „Äquipotenzangabe in Fachinformation“ vom 07.05.2015 erstmals in den wettbewerbsrechtlichen Fokus. Durch die nun vom BGH eröffnete Möglichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung, werden den Wettbewerbern weitreichende, neue (Eil-)Rechtsschutzmöglichkeiten eingeräumt.

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