Italien gehörte bisher nicht zu den teilnehmenden Mitgliedsstaaten des neuen Einheitspatentsystems, das allen EU-Mitgliedstaaten offen steht. Bei dessen Schaffung war Italien vor allem nicht damit einverstanden, dass nur Englisch, Deutsch und Französisch Patentsprachen sein würden. Zusammen mit Spanien erhob Italien sogar Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Ermächtigung, ein Einheitspatent zu schaffen. Inzwischen ist vom Gerichtshof jedoch nicht nur bestätigt, dass die Ermächtigungsgrundlage, sondern auch die auf dieser Grundlage erlassenen EU-Verordnungen rechtens sind. Dies nahm zunächst der italiensche Senat zum Anlass, nun doch dem Einheitspatentsystem zuzustimmen. Die italienische Abgeordnetenkammer hat sich dem angeschlossen und den Beitritt bei der Europäischen Kommission beantragt, die diesen inzwischen durch Beschluss festgestellt hat.

Das Einheitspatentsystem wird mit der Entscheidung Italiens deutlich gestärkt: Italien ist der viertgrößte europäische Markt bei der Validierung europäischer Patente. Für das gleiche Geld – auf die Höhe der Jahresgebühren hat sich das Europäische Patentamt bereits im Sommer festgelegt -, erhält der Anmelder eines Einheitspatents also einen deutlich größeren territorialen Schutz. Durch den Zugang zum Einheitlichen Patentgericht, für das Italien eine Lokalkammer in Mailand plant, wird zudem eine effektive gerichtliche Durchsetzung in Italien sichergestellt.

Ob die Entscheidung Italiens auch Spanien dazu bewegen wird, am Einheitspatentsystem teilzunehmen, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Initiativen hierzu wird es nicht vor den Parlamentswahlen am 20. Dezember 2015 geben. Das nachträglich der EU beigetretene Kroatien hat sich noch nicht offiziell geäußert, mit einem Beitritt wird aber gerechnet. Offen ist schließlich derzeit, ob Polen das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht unterzeichnen und ratifizieren wird; dies ist eine Voraussetzung für die Geltung von Einheitspatenten auch in Polen.  

Autoren: Olaf Gelhausen, John Sebastian Chudziak, LL.M.

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