Eine aktuelle Studie des IW - Institut der Deutschen Wirtschaft (Kurzbericht 54/2019) offenbart auf Basis einer Unternehmensbefragung bereits heute messbare Umsatzeinbußen von mindestens 4,7 bis 7,1 % jährlich. Eine Hochrechnung der gesamten volkswirtschaftlichen Verluste beträgt ca. 18 %. Dabei hat das IW die Bereiche Korruption, Kartellbildung und Schwarzarbeit untersucht. So beziffert das IW allein durch das BKA aufgedeckte Wirtschaftsstraftaten (i.W. Korruption) in 2017 auf rund EUR 290 Millionen. Hierbei gibt es zu Bedenken, dass nur in gut einem Drittel der ermittelten Fälle ein monetärer Schaden direkt ermittelt werden konnte. Zum Vergleich: Das Bundeskartellamt hat für Kartellvergehen im Jahresdurchschnitt der letzten 10 Jahre pro Jahr durchschnittlich Geldbußen von ca. EUR 225 Millionen p.a. verhängt. Insgesamt so zeigt die Studie des IW liegt die Dunkelziffer deutlich darüber.

Im Bereich Korruption – die Bandbreite reicht von unerlaubten Geschenken bis zu „klassischen“ Bestechungen – schätzt nur 1/3 der befragten Unternehmen ein, dass ihnen kein signifikant messbarer Schaden entsteht oder entstehen könnte. Für den Bereich der Kartellschäden sehen dies ca. 38 % der Unternehmen. Dies bedeutet umgekehrt jedoch auch, dass weit über die Hälfte der befragten Unternehmen durchaus signifikante Umsatzeinbußen durch Korruption oder Kartellbildung vermuten. Das IW bestätigt ebenfalls die bisherige Vermutung, dass die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Schadens steigt, je mehr die Umsatzrendite sich reduziert oder gesamtwirtschaftlich bedingt verschlechtert.

Das IW hat zudem einen Versuch der Bezifferung des Schadens für die Gesamtwirtschaft vorgenommen und errechnet, dass basierend auf einem Gesamtumsatz aller Unternehmen in Deutschland von ca. 6,7 Millionen EUR immerhin ein Schaden von mindestens rund 335 Milliarden EUR pro Jahr entstanden sein dürfte. Und dies nur für die von der Studie erfassten Unternehmensbereiche. Insgesamt liegt die Schadenssumme deutlich über EUR 400 Milliarden.

Die Studie verdeutlich einmal mehr, dass für Unternehmen notwendig ist durch fortlaufende Compliance Programme und Untersuchungen im Kartellbereich präsent zu bleiben.

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