Die Bundesregierung hat anlässlich der Corona-Pandemie ein mit einer Milliarde Euro ausgestattete Förderprogramm “Neustart Kultur“ im Juni beschlossen, wie wir im Rahmen dieses Blogs bereits mehrfach berichtet haben. Neben der Förderung von pandemie-bedingten Investitionen entwickelt die Bundesregierung nun immer konkretere Förderangebote für einzelne Kulturbereiche. Dabei steht die Ermöglichung der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs im Vordergrund.
Die Mittelvergabe des Förderprogramms „Neutstart Kultur“ wird durch die bundesgeförderten Kulturfonds, die Kulturstiftung des Bundes sowie Verbände erfolgen. Hintergrund für diese Vergabepraxis ist, dass die Erfahrungen aus der Praxis und die Nähe zu den jeweiligen Geförderten bereits in die Entwicklung der Förderprogramme einfließen sollen.
Musik
Für die Musikbranche sind im Rahmen des „Neustarts“ insgesamt 150 Mio. Euro vorgesehen. Kleinere und mittlere Musikclubs sowie Live-Musik Spielstätten sollen dabei mit 27 Mio. Euro gefördert werden. Je Betrieb können Fördermittel bis 150.000 Euro beantragt werden, um pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und eine bessere Vernetzung der Clubs zu finanzieren.
Theater
In Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e.V. (INTHEGA) ist das Programm „Theater in Bewegung“ entstanden, das mit bis zu 20 Mio. Euro ausgestattet ist. Gastspielbühnen ohne eigenes Ensemble können zur Vereinfachung der Wiederaufnahme des Spielbetriebs einmalig bis zu 200.000 Euro beantragen, mit denen bis zu 50 % der Gastspielkosten gefördert werden können.
Buchbranche
Die Buchbranche soll mit insgesamt 25 Mio. Euro unterstützt werden; 4 Mio. Euro fließen bereits in die Frankfurter Buchmesse. Die Abwicklung der verschiedenen Förderungsangebote erfolgt für Verlage und Buchhandlungen durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels; für Autor*innen, Übersetzer*innen und die Literaturvermittlung erfolgt die Abwicklung über den Deutschen Übersetzerfonds und den Deutschen Literaturfonds. Gefördert werden unter anderem die Digitalisierung der Vertriebswege und die Entwicklung digitaler Formate.
Digitale Entwicklung
Digitale Projekte werden beispielsweise im Rahmen des „dive in. Programm für digitale Interaktionen“ der Kulturstiftung des Bundes mit 5 Mio. Euro gefördert. So soll Kulturinstitutionen aller Art ermöglicht werden, innovative Ideen umzusetzen. Für Formate wie interaktive Websites, Apps und Virtual Reality-Anwendungen können nochmals Fördermittel von bis zu 200.000 Euro beantragt werden.
Weitere Informationen
Über diese und weitere Förderungsangebote im Rahmen des NEUSTART KULTUR Programms können Sie sich im Detail unter folgenden Links informieren:
Autorin: Katharina Hannen
Unter Mitarbeit von Annika Perlebach.