Der 9. Februar ist der Tag für die Onlinesicherheit. Mehr als 190 Staaten weltweit beteiligen sich daran. Die Aktion, die 2004 auch von der Europäischen Union 2004 mit ins Leben gerufen wurde, zielt vor allem darauf, für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien zu sensibilisieren. Auch die Nutzung von Social-Media begründet Gefahren, vor denen sich Unternehmen nur durch Prävention und eine klare Strategie schützen können. Denn im Ernstfall ist vor allen Dingen eines gefragt: schnelles Handeln.

Das Internet ermöglicht es Unternehmen, ihre Waren und Dienstleistungen schnell und weltweit zu vermarkten. Umgekehrt können Webseiten, Bewertungsplattformen oder Foren auch Einfallstor sein, um den Ruf einer Firma zu schädigen. Neben sachlicher Kritik bietet der digitale Raum viele Möglichkeiten, Mitarbeiter und ganze Unternehmen zu verunglimpfen oder das Vertrauen in das Unternehmen zu untergraben.

Hinter solchen Angriffen stecken oft ehemalige Mitarbeiter, verbitterte Kunden oder missgünstige Wettbewerber. Neben den klassischen IT-Angriffen verlagern sich Angriffe zunehmend auf gezielte Rufbeeinträchtigungen von Unternehmen. In solchen Fällen müssen Unternehmen viel Geld investieren, um den Schaden zu beheben. Dabei kann Prävention schon das Entstehen von Schäden verringern und wertvolle Zeit sparen, die in Krisensituationen meist fehlt.

Unternehmen müssen sich dazu mit den möglichen Folgen von Angriffen auf die Reputation beschäftigen und Handlungsleitfäden erstellen. Ohne klaren Plan besteht die Gefahr, bis zu einer Gegenreaktion zu viel Zeit zu verlieren. Klar ist: Je länger ein Angriff dauert, desto unkontrollierbarer wird die Situation.

Bestandteil jedes Sicherheitskonzepts ist die Nutzung von Monitoring-Tools. Wichtig ist, seine Risikolandschaft zu kennen und Schwerpunkte zu setzen. Ist etwa das Risiko vor gefälschten Bewertungen, die Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen herabwürdigen sollen, besonders hoch, sollte auf solche Bewertungsplattformen das Augenmerk gerichtet werden. Unternehmen, denen ihr Ruf als Arbeitgeber besonders wichtig ist, sollten darauf spezialisierte Bewertungsseiten im Auge behalten. Und wenn die Followerzahlen bei Facebook, Twitter oder Instagram steigen, ist eine klare Regelung erforderlich, wie mit beleidigenden oder verleumderischen Postings umgegangen wird. Ohne diese Leitlinien kann man keinen gesteuerten Ablauf erwarten, und die Reaktion findet dann als persönliche Einzelfallentscheidung auf Ebene der jeweiligen Social-Media-Manager statt.

Praxistipp

Bei Attacken auf den Ruf von Unternehmen gehören neben Reputationsfachleuten Juristen und der Datenschutzbeauftragte in den Krisenstab des betroffenen Unternehmens.

Oft muss sehr zügig gehandelt werden, etwa bei gefälschten Bewertungen oder beleidigenden Kommentaren. Rechtswidrige Inhalte können durch einstweilige Verfügungen schnell gelöscht werden. Dafür ist es aber erforderlich, dass Unternehmen innerhalb von etwa vier Wochen dieses rechtliche Mittel nutzen, nachdem sie von der Rufschädigung erfahren haben. Wird zu lange gewartet, kann sich ein Gerichtsverfahren über mehrere Monate oder Jahre hinziehen.