Fast schon unbemerkt hat der Gesetzgeber den buchführungspflichtigen Unternehmen eine kleine Erleichterung aufgegeben. Wenn diese bis dato beispielsweise ein Buchführungsprogramm nutzten, dass nicht in Deutschland, sondern bei der Muttergesellschaft im Ausland gehostet war musste das in Deutschland ansässige Unternehmen vor der Nutzung die Zustimmung der Finanzbehörden einholen. Dies folgt dem Grundsatz, dass alle buchhaltungsrelevanten Unterlagen im Inland zu führen und aufzubewahren sind, also auch den (elektronischen) Buchungsstoff.
Durch das Jahressteuergesetz 2020, welches Ende 2020 verabschiedet wurde, ist nun zumindest in den Fällen keine Zustimmung mehr erforderlich, in denen die Daten bzw. Unterlagen sich innerhalb der EU befinden. Sofern also beispielsweise eine weltweit operierende Unternehmensgruppe mit einer Tochtergesellschaft in Deutschland ihre Buchführung in ein shared service center in Polen ausgelagert hat wäre dies nun ohne besondere Genehmigung der deutschen Finanzbehörden möglich. Einzige Voraussetzung ist, dass der Zugriff auf die Daten im Falle einer Betriebsprüfung sichergestellt ist. Dies gilt ebenfalls auch für das gesamte Beleggut der Gesellschaft.
Befinden sich die Daten außerhalb der EU ist weiterhin eine Antragstellung erforderlich. Immerhin: Es ist geplant, dass dies zukünftig auch elektronisch möglich sein soll.
Cookies sind Dateien, die von Webseiten auf Ihrem lokalen Gerät gespeichert und beim erneuten Besuch der Seite abgerufen werden. Cookies werden von uns genutzt, um die Leistungsfähigkeit unserer Website zu erhöhen und um Informationen über Ihren Besuch auf unserer Website zu sammeln. Sie können hier durch Ihre
Einwilligung entscheiden, in welchem Umfang Sie die Verwendung von Cookies, die nicht für die Funktionsfähigkeit der Website unbedingt erforderlich sind, zulassen möchten. Weitere Informationen, insbesondere zum konkreten Umfang der Datenverarbeitung durch Performance- und Tracking-Cookies wie auch zu Ihrem jederzeitigen Widerrufsrecht, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Technische Cookies
Technische Cookies sind für das Funktionieren der Website erforderlich. Sie lassen sich nicht deaktivieren.
Performance- und Tracking-Cookies
Wir nutzen Performance- und Tracking-Cookies, um unsere Website weiter zu verbessern, damit wir Ihnen stets die beste Benutzererfahrung ermöglichen können, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Cookies sind Dateien, die von Webseiten auf Ihrem lokalen Gerät gespeichert und beim erneuten Besuch der Seite abgerufen werden. Dabei ermöglichen sie uns, Ihren Browser zu erkennen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen. Cookies bestehen in der Regel aus Buchstaben und Zahlen und werden als kleine Textdatei auf Ihrem Computer, Tablet, Mobilgerät oder einem ähnlichen Gerät abgelegt, wenn Sie unsere Website aufrufen.
Cookies werden von uns genutzt, um die Leistungsfähigkeit unserer Website herzustellen und zu erhöhen. Dazu werden Informationen über Ihren Besuch auf unserer Website gesammelt und von uns verarbeitet. Dabei kann es sich um bereits von Ihnen vorgenommene Einstellungen auf unserer Seite handeln, aber auch um Informationen, die die Webseite eigenständig erhebt.
Technische Cookies
Dies sind unbedingt notwendige Cookies, die dazu erforderlich sind, den Betrieb der Website sicherzustellen und Funktionen der Seite, wie den Zugriff auf geschützte Bereiche der Website, zu erhalten. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Session Cookies (Sitzungscookies) oder Verbindungscookies.
Diese unbedingt notwendigen Cookies werden für den Zeitraum des Besuchs der Seite in Ihrem Browser gespeichert und werden gelöscht, wenn Sie diesen schließen.
Performance- und Tracking-Cookies
Performance-und Tracking-Cookies erheben Daten zum Nutzungsverhalten der Besucher der Website sowie zur Leistungsfähigkeit der Website.
Diese Art von Cookies ermöglicht es uns, die Anzahl der Besuche und Traffic-Quellen zu erfassen, sowie die Leistung unserer Website zu verbessern. Sie helfen uns herauszufinden, welche Seiten am beliebtesten sind und wie Besucher auf der Website navigieren, oder ob bei bestimmten Seiten Probleme auftreten oder Fehlermeldungen auftreten.
Performance-und Tracking-Cookies werden nicht gelöscht, wenn Sie den Browser schließen, und werden u. a. abhängig von den Einstellungen Ihres Browsers über einem längeren Zeitraum auf Ihrem Gerät gespeichert.
Mithilfe dieser Informationen können wir unsere Website verbessern, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen, eine intuitivere Navigation ermöglichen und somit unseren Nutzern allgemein ein positiveres Erlebnis zu bieten.