Der Beitritt eines Generika-Herstellers zu einem sogenannten Rabattvertrag kann eine Patentverletzung darstellen, wenn der Generika-Hersteller nicht darauf hinweist, dass sein Generikum nicht für eine patentgeschützte zweite Indikation verwendet werden darf.
Erfahren Sie in unserem aktuellen compact-Spezial Pharma und Life Sciences mehr über die Rechtsprechung zur Verletzung von patentrechtlichen Verwendungsansprüchen, insbesondere im Bereich der zweiten medizinischen Indikation >> hier geht es zum Artikel.