Die Corona Pandemie stellt einige Unternehmen vor massive Herausforderungen.
Entscheidende Maßnahmen zur Existenzsicherung in der Krise müssen schnell ergriffen werden. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und die Absicherung der Finanzierung.
Die Bundesregierung hat zahlreiche Änderungen u. a. im Zivil- und Insolvenzrecht beschlossen und dadurch Voraussetzungen für kurzfristige Liquiditätssicherungs- und sonstige Stabilisierungsmaßnahmen geschaffen.
Die kurzfristige Liquiditätsversorgung von Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, soll vor allem durch KfW-Programme aufrecht erhalten werden.
Die Teilnahme von Unternehmen an diesen Programmen ist jedoch u. a. an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Nach derzeitigen Vorgaben können nur diejenigen Unternehmen, die zum 31.Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, einen KfW-Kredit beantragen. Daher stellt sich für Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten waren, die grundsätzliche Frage nach der Förderfähigkeit. Dies ist vom Unternehmen durch Finanzstatus- und Planungsvergleichsrechnungen mit/ohne Krisenauswirkung nachzuweisen.
- Krisenszenarien sind darüber hinaus zu beschreiben und zu simulieren. Weiterhin sind Beiträge der Gesellschafter in der Vergangenheit und ggf. in der Zukunft nachzuweisen.
Diese Berechnungen sind vom Unternehmen unter erheblichem Zeitdruck und in der Regel auch ohne einen Routineprozess zu erstellen.
An der Stelle können Wirtschaftsprüfer tätig werden und Unternehmen unterstützen, z. B. durch
• Berechnung von möglichen Effekten aus
- Stundungen, z. B. Umsatzsteuer, Sozialabgaben, Wechsel, Kredittilgung, Zinsaufwand, Mieten
- Personalmaßnahmen, z. B. Kurzarbeit, Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse etc.
•Vertragsanalysen
•Erstellung von Liquiditätsvorausschauen mit und ohne Kriseneffekt
•Prüfung und Dokumentation der Zahlungsfähigkeit
•Prüfung und Darstellung der Kausalität zwischen Pandemie und Insolvenzgrund
•Quantifizierung möglicherweise bestehender Finanzierungslücken und sich daraus ergebender Finanzierungsbedarfe
•Plausibilisierung der Vollständigkeit von kurzfristig anstehenden Ein- und Auszahlungen,
•eine neutrale und unabhängige Bestätigung, dass das Geschäftsmodell tragfähig ist
Die Herausforderung für das Unternehmen besteht gerade in der aktuellen Situation darin, vertrauensbildende Dokumentation beizubringen. Der Wirtschaftsprüfer kann diese Funktion aufgrund seiner Ausrichtung als neutraler Gutachter besonders gut wahrnehmen. Zudem verfügt er aus seiner täglichen Praxis über die notwendige Erfahrung zur schnellen und effizienten Beurteilung und Aufbereitung von Sachverhalten im „Krisenmodus“.
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