Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (FAB) hat im Juli 2021 den Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 „Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ verabschiedet. Dieser ist verpflichtend erstmalig ab dem Bilanzstichtag 31.12.2022 anzuwenden.
Nach Jahren des Zinstiefs hat die Europäische Zentralbank den Leitzins wieder erhöht (Stand 02.11.2022: 2,0%). Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass weitere Erhöhungen zur Bekämpfung der anhaltenden Inflation und zur Anpassung an vorherrschende globale Zinsparität erfolgen. Die Marktzinserhöhung in Kombination mit einem starken inflationären Güterpreisanstieg hat auch Auswirkungen auf die handelsrechtliche Bilanzierung von Pensionsrückstellungen.
Die Evaluierung des „Erste Führungspositionen-Gesetz“ (FüPoG I), das am 1. Mai 2015 in Kraft getreten ist und eine fixe Quote für Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter und zugleich paritätisch mitbestimmter Unternehmen festgelegt hat, hat gezeigt, dass der Frauenanteil in Vorständen im Vergleich zu den in Aufsichtsräten sich weniger positiv entwickelt hat.
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 26. Februar 2021 ein Schreiben über die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung veröffentlicht.
Der Ermittlung eines Kaufpreises für ein Unternehmen liegt eine Unternehmensbewertung zugrunde. Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich dabei insbesondere anhand des zukünftig voraussichtlich anfallenden Cash-Flows, deren zuverlässige Ermittlung oftmals die größte Herausforderung für eine Unternehmensbewertung darstellt.
Während die Beantragung von Kurzarbeitergeld und Erstattungsbeiträgen für Sozialleistungen – zumindest in der Praxis – einige Hürden aufweist, erscheint die Bilanzierung geradezu einfach. Erfreulicherweise ist es das auch. Fast …
Die Corona Pandemie stellt einige Unternehmen vor massive Herausforderungen.
Entscheidende Maßnahmen zur Existenzsicherung in der Krise müssen schnell ergriffen werden. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und die Absicherung der Finanzierung.
Die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (durch den die Lungenkrankheit COVID-19 ausgelöst werden kann) hat weltweite Auswirkungen, nicht nur auf die Gesundheit der Menschen, sondern auch auf die wirtschaftliche Entwicklung von Unternehmen.
Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen, ist der Deutsche Rechnungslegung Standard Nr. 25 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ (DRS 25) gemäß § 342 Absatz 1 HGB bei der Aufstellung von handelsrechtlichen Konzernabschlüssen (§§ 290 ff. HGB bzw. 11 ff. PublG) verpflichtend anzuwenden. Die Neuerungen sind somit erstmals bei der Aufstellung und Prüfung der anstehenden Konzernabschlüssen für das Geschäftsjahr 2019 zu berücksichtigen.
Zur Erreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzziele haben die EU und Deutschland wichtige Energieeffizienzmaßnahmen vereinbart und diese in einer EU-Energieeffizienzrichtlinie, die am 4. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, verankert. Danach sind alle Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen sind, verpflichtet, Energieaudits durchzuführen. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht erfolgte durch Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G).
Das DRSC (Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V.) hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2018 den DRS 26 „Assoziierte Unternehmen“ verabschiedet, der den bisherigen Standard DRS 8 „Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss“ ersetzt.
Am 11. Januar 2017 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetztes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) beschlossen. Diese Gesetz soll den bestehenden Rechtsrahmen für eine umfassende Durchsetzung von Entgeltgleichheit im Sinne von "gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" von Frauen und Männern verbessern.
Am 20. Juli 2018 sind die HEUBECK-Richttafeln 2018 G erschienen. Diese berücksichtigen die neuesten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes und spiegeln die jüngsten Entwicklungen bei der Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.
Nachdem es zunächst so aussah, das das Verfahren zur Ermittlung des Abzinsungssatzes der Pensionsrückstellungen auch für die nahe Zukunft quasi zementiert ist hat das Bundeskabinett gestern vorgeschlagen, bei der Durchschnittsbetrachtung für die Bewertung von Pensionsrückstellungen nicht mehr auf die vergangenen sieben, sondern auf die vergangenen zehn Geschäftsjahre abzustellen.
Die Regelungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) gelten im Wesentlichen erst für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, also erstmalig für die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2016. Jedoch können die Neuregelungen zu den Schwellenwerten, die die Größenklassen von Unternehmen und damit u.a. die Prüfungspflicht und andere Erleichterungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen bestimmen, schon vorher angewendet werden.
Patente und Patentportfolios spielen auch als immaterielle Vermögenswerte eine große Rolle: Sie fließen in die Bewertung von Unternehmen ein, werden gehandelt, dienen als Verhandlungsmasse bei Unternehmensverkäufen oder als Sicherheiten für die Aufnahme von Krediten. Einer der für die Bewertung maßgebenden Aspekte ist, inwieweit es durch effektiven Rechtsschutz gelingt, Dritte von der Nutzung der geschützten Technologie auszuschließen. Dieser Rechtsschutz wird sich durch die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts grundlegend ändern: Europäische Patente können in einem einzigen Gerichtsverfahren mit einheitlicher Wirkung für alle benannten EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. Das hat Folgen für den Ertragswert.
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