Das Risiko des Arbeitgebers, nach einem verlorenen Kündigungsschutzprozess Annahmeverzugslohn zahlen zu müssen, beeinflusst die Vergleichsverhandlungen über Abfindungen maßgeblich. Einzelne Gerichtsentscheidung aus der jüngeren Zeit haben die Position von Arbeitgebern zuletzt gestärkt. Ein neues Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 06.04.2023, Az. 8 SA 51/22 befasst sich näher mit der Darlegungs- und Beweislast zum Einwand des böswilligen Unterlassens einer anderweitigen Erwerbsmöglichkeit.
Seit dem sog. Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (näheres hierzu in unserem Blogbeitrag: Update und Fazit: Pflicht des Arbeitgebers zur Erfassung der Arbeitszeit) wartet die Praxis gespannt auf gesetzliche Neuregelungen zur Arbeitszeiterfassung und einen Vorschlag des Gesetzgebers zur Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes. Seit gestern liegt ein erster Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor.
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundestag das neue Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Alle betroffenen Unternehmen werden verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und insoweit die Rollen und Entscheidungsbefugnisse zu definieren. Hierbei sollte die neue Rechtsprechung des BAG zur Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB bei außerordentlichen Kündigungen berücksichtigt werden.
Mit der Reform des Nachweisgesetzes sorgt der Gesetzgeber für reichlich Handlungsbedarf bei allen Personalabteilungen, denn Arbeitgeber sind unter Bußgeldandrohung verpflichtet, ab dem 01.08.2022 jedem einzelnen Mitarbeitenden bestimmte Vertragsbedingungen schriftlich nachzuweisen.
In unserem Blog hatten unsere Rechtsanwälte Dr. Erwin Salamon und Yannick Maaß bereits nach Veröffentlichung der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) über die Entscheidung vom 13. Oktober 2021 berichtet, wonach der Arbeitsgeber für die Dauer eine Corona-bedingten behördlichen Schließungsanordnung dem Arbeitnehmer keine Vergütung wegen Annahmeverzugs schuldet. Nun liegen die Entscheidungsgründe des Urteils vor, die wichtige Hinweise enthalten und die Frage aufwerfen, ob ein Arbeitgeber anstatt der Vergütung eventuell Schadenersatz schulde, wenn er kein Kurzarbeitergeld beantragt.
Nach der Bundestagswahl ist vor den Koalitionsverhandlungen. Alle Zeichen deuten auf die Bildung der sog. Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen hin und die Parteien scheinen aufs Tempo zu drücken. Zeit also einen Blick in die Glaskugel zu werfen. Wo liegen die Schnittmengen der drei Parteien im Bereich Arbeit? Worüber wird gestritten werden? Und welche gemeinsame Richtung könnte sich in der Ampel-Koalition herauskristallisieren?
Die Zielgerade ist erreicht! Noch knapp drei Wochen sind es bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021. In diesem Update unseres Blogbeitrags vom 08. Juli haben wir die finalen Wahlprogramme aller Parteien, deren Beteiligung an der nächsten Regierung möglich erscheint bezüglich ihrer Forderungen und Reformvorschläge für den Bereich Arbeit unter die Lupe genommen und die relevantesten Inhalte in einer Selektion von 21 Einzelthemen in fünf Themenbereichen gegenübergestellt.
Der Countdown läuft. Weniger als drei Monate sind es noch bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021. Mittlerweile sind alle Parteien in den Wahlkampf eingestiegen und haben ihre Wahlprogramme veröffentlicht. Wir haben die Wahlprogramme aller Parteien, deren Beteiligung an der nächsten Regierung möglich erscheint, bezüglich ihrer Forderungen und Reformvorschläge für den Bereich Arbeit unter die Lupe genommen und die relevantesten Inhalte in einer Selektion von 21 Einzelthemen in fünf Themenbereichen gegenübergestellt.
Das Bundeskabinett hat heute die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die am 1. Juli 2021 in Kraft treten wird. Gestern haben wir an dieser Stelle im Blog einen Ausblick gewagt. Im Vergleich zum Referentenentwurf (Stand 16. Juni 2021) wurde im Wesentlichen nur geändert, dass die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung spätestens am 10. September 2021 außer Kraft treten soll. Die wichtigsten Regelungen der künftigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Überblick:
Am 30. Juni 2021 läuft die sog. Bundes-Notbremse aus. Zugleich tritt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Stand 21. April 2021) außer Kraft. Nach Medienberichten der vergangenen Woche können wir davon ausgehen, dass die Home-Office-Angebotspflicht nicht verlängert wird. Das Bundeskabinett berät morgen (23. Juni 2021) über die künftigen Schutzmaßnahmen, die in den Betrieben ab dem 01. Juli 2021 gelten sollen.
Ein (verspäteter) Knaller zum Jahresanfang. Das BAG entschied am 21.01.2021 (Az. 8 AZR 488/19), dass allein die nach §§ 10 ff. EntgTranspG ergehende Auskunft über das Vergleichsentgelt (statistischer Median) eine unmittelbare Geschlechtsdiskriminierung vermuten lassen kann. Diese neue Rechtsprechung wird in vielen Fällen den bislang oftmals zum Scheitern verurteilten Entgeltdiskriminierungsklagen jetzt wahrscheinlich zum Erfolg verhelfen.
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 28.07.2020 die Rechte des Betriebsrats nach dem Entgelttransparenzgesetz konkretisiert. Danach besteht das Einsichts- und Auswertungsrecht des Betriebsausschusses gem. § 13 Abs. 3 EntgTranspG hinsichtlich der Brutto-Entgeltlisten nicht, wenn der Arbeitgeber die Erfüllung des individuellen Auskunftsanspruchs übernommen hat.
Neueinstellungen und Kurzarbeit scheinen auf den ersten Blick unvereinbar zu sein. Bei einer wohlmöglich länger andauernden Kurzarbeit lassen sich Personalaustritte im Unternehmen aber nicht vermeiden. In diesem 3. Teil unserer Blog-Reihe behandeln wir, was Sie bei Neueinstellungen während der Kurzarbeit beachten müssen.
In dem nachfolgenden 4. Teil der Blog-Reihe widmen wir uns dann dem Fahrplan einer Restrukturierung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales („BMAS“) hat am 16.04.2020 als Teil der Exit-Strategie vom derzeitigen Corona-Lockdown einen neuen Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Dieser Standard ist schon aus Compliance-Gründen von allen Unternehmen zu beachten, unabhängig davon, ob sie trotz der Beschränkungen ihren Betrieb offenhalten konnten oder ihren Betrieb alsbald wieder aufnehmen können.
Der im Entgelttransparenzgesetz verankerte individuelle Auskunftsanspruch soll helfen, die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen herzustellen. Das LAG Niedersachsen hatte jetzt Gelegenheit, die streitige Frage zu entscheiden, ob ein sich aus der Auskunft ergebender großer Gehaltsunterschied eine Geschlechtsdiskriminierung i.S.d. § 22 AGG vermuten lässt.
Mit der Grundsatzentscheidung vom 19.02.2019 (Az. 9 AZR 541/15) hat das BAG nun ausdrücklich klargestellt: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmer konkret dazu aufzufordern ihren noch nicht genommenen Resturlaub zu nehmen und „klar und rechtzeitig“ auf den sonst eintretenden Verfall zum Ende des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums hinzuweisen. Kommt ein Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nicht nach, bleiben die ausstehenden Urlaubsansprüche bestehen.
Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, erfolgt häufig auch eine Freistellung des Arbeitnehmers, weil der Vorgesetze den Arbeitnehmer endlich los sein will, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vermeintlich in Gefahr sind oder Unruhe an allen Ecken droht. Oft ist das dem Arbeitnehmer schlicht egal. Was aber passiert, wenn der Arbeitnehmer an seinen bisherigen Arbeitsplatz zurück will und der Arbeitsvertrag keine Freistellungsklausel enthält…
Soll eine sachgrundlose Befristung verlängert werden, ist es nahezu ein Kunstfehler, gleichzeitig mit der Verlängerung die Änderungen weiterer Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Dies führt i.d.R. zur Unwirksamkeit der Befristung (vgl. BAG v. 16.01. 2008 - 7 AZR 603/06). Wie verhält es sich dagegen, wenn der Arbeitgeber in einem mit Sachgrund befristeten Arbeitsverhältnis eine möglicherweise unzulässige Versetzung vornimmt und der Arbeitnehmer sich einverstanden erklärt?
Der Urlaubsanspruch entsteht unabhängig von der Arbeitsleistung. Das ist ein seit langem anerkannter, dennoch vielfach vergessener Grundsatz des Urlaubsrechts, der auch bei Elternzeit gilt. Rechtzeitig, kurz vor Jahresende gibt eine kürzlich veröffentliche Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern Gelegenheit, die Besonderheiten von Urlaubsansprüchen bei Elternzeit und die Gestaltungsmöglichkeiten nochmals in Erinnerung zu rufen…
Der Kommissar „Axel Richter“ aus der Krimiserie „Der Alte“ hat seine Rolle in letzter Instanz verloren. Seine Befristungskontrollklage wurde vom BAG zurückgewiesen. Bereits seit ca. 18 Jahren spielte er in der Serie die Rolle des Kommissars. Trotzdem war die erneute Befristung seines Arbeitsvertrages rechtswirksam.
Das LAG Berlin-Brandenburg hat kürzlich das Hausrecht des Online-Versandhändlers Amazon erheblich eingeschränkt. Amazon kann sich nicht auf sein Hausrecht berufen, um Arbeitskämpfe auf seinem Betriebsgelände zu verhindern. Das Unternehmen muss Streikposten auf seinem Firmengelände vorerst dulden.
Die Behandlung von Betriebsratstätigkeit und entsprechende Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sorgt häufig für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied seine vor der nächsten Betriebsratssitzung liegende Nachtschicht vorzeitig beenden darf, wenn nur dadurch die 11-stündige Ruhezeit eingehalten werden kann.
Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für ein Personalgespräch in den Betrieb zu kommen, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich entschieden. Eine auf sein Fernbleiben gestützte Abmahnung ist unzulässig.
Herablassende Äußerungen und Beleidigungen von Arbeitnehmern untereinander oder gegenüber Vorgesetzten beschäftigen die Arbeitsgerichte leider regelmäßig. Wird solches Verhalten auf Facebook & Co. ausgelebt, schlagen die Wogen häufig besonders hoch. Das LAG Baden-Württemberg hatte kürzlich über eine fristlose Kündigung wegen eines Emoticon-Kommentars auf Facebook zu entscheiden...
Nach einer Neuregelung könnten Arbeitnehmer als Verbraucher von ihrem Arbeitgeber pauschal 40 € Verzugskosten einfordern, wenn der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung in Verzug gerät. Die gesetzliche Neuregelung dürfte bei Arbeitgebern einige Fragen aufwerfen.
Künftig wird man in arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen nicht mehr vereinbaren können, dass die Ansprüche „schriftlich“ innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen. Eine schriftliche Geltendmachung sehen aber bislang die meisten Arbeitsverträge vor.
Ist es zulässig, einem Arbeitnehmer, der besonders schwer gegen seine Pflichten verstoßen und sich ggf. sogar strafbar gemacht hat, vor die Wahl zu stellen, einen Aufhebungsvertrag zu akzeptieren oder fristlos gekündigt zu werden?
Häufig passiert es, dass ein Arbeitnehmer schon zu arbeiten beginnt, bevor der befristete Arbeitsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Grundsätzlich ist die (nachträgliche) Befristung dann unwirksam. Das muss nicht immer so sein.
Mit einer Änderungskündigung können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld regelmäßig nicht gestrichen werden. Dies gilt auch, wenn im Gegenzug für die Streichung das Grundgehalt erstmals auf das Mindestlohnniveau angehoben werden soll.
Während der Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch mit einer längeren Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen, um dem Arbeitnehmer eine zweite Chance zur Bewährung zu geben.
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