Nach ihrer Berufsausbildung zur Steuerfachgehilfin absolvierte Frau Caren Paulsen ihr juristisches Studium an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ihr Rechtsreferendariat verbrachte Frau Paulsen am Oberlandesgericht Celle, Niedersachsen. Während sie bei einer der Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angelstellt war, erlangte sie die Zulassung zur Steuerberaterin.
Der Trend zur E-Mobilität setzt sich fort. Ob E-Roller, E-Scooter, E-Autos, Pedelecs/E-Bikes oder gar E-Skateboards – Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben die Qual der Wahl. Neue steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu E-Autos und Pedelecs/E-Bikes bieten neben der Incentive-Wirkung deutliche finanzielle Anreize. Folgende Hinweise sollte der Arbeitgeber bei der Umsetzung beachten.
Arbeitnehmern mit der Ausgabe von Gutscheinen einen Vorteil zu gewähren, hat sich in der Vergangenheit als gern gesehenes Incentive etabliert. Die Differenzierung zwischen begünstigtem Sachlohn oder steuer- und sozialversicherungspflichtigem Barlohn führte in der Praxis jedoch immer wieder zu Abgrenzungsproblemen. Mit dem nunmehr veröffentlichten Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 reagiert der Gesetzgeber auf die vom Bundesfinanzhof geänderte Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen. Die Auswirkung einer entsprechenden Gesetzesänderung kann weitreichend sein. Tankgutscheine, Essensmarken und Gutscheinkarten für Warenhäuser oder Online-Marktplätze könnten zukünftig eine Erhöhung der Steuerlast für Arbeitnehmer mit sich bringen.
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