Im Schlaf Geld verdienen – so weit geht die Vergütung von Reisezeiten
Am 17.10.2018 hat das BAG (Az. 5 AZR 553/17) die Frage beantwortet, ob Reisezeiten bei Auslandsentsendungen zu vergüten sind (siehe hierzu auch die Pressemitteilung von Esche Schümann Commichau als Verfahrensbeteiligte sowie unseren Blogbeitrag, jeweils datierend vom 18.10.2018). Nun liegen die Entscheidungsgründe vor, die einige Maßgaben für die Reichweite sowie für die Vertragsgestaltung bieten.