Rechtsanwalt Dr. Oliver Stegmann ist seit 2013 Partner der Sozietät Esche Schümann Commichau, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Mediator (DAA). Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Presserecht, Urheber-und Verlagsrecht, Patentrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Vertragsrecht. Dr. Stegmann ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Gewerb- lichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Deutsch-Französische Juristenvereinigung e.V. (DFJ) sowie der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare.
Der 9. Februar ist der Tag für die Onlinesicherheit. Mehr als 190 Staaten weltweit beteiligen sich daran. Die Aktion, die 2004 auch von der Europäischen Union 2004 mit ins Leben gerufen wurde, zielt vor allem darauf, für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien zu sensibilisieren. Auch die Nutzung von Social-Media begründet Gefahren, vor denen sich Unternehmen nur durch Prävention und eine klare Strategie schützen können. Denn im Ernstfall ist vor allen Dingen eines gefragt: schnelles Handeln.
Unternehmen haben gegenüber Bewertungsplattformen Auskunftsansprüche, sofern durch diese Medien unwahre kreditschädigende Äußerungen verbreitet werden. Das hat das OLG Celle Anfang Dezember 2020 entschieden (Beschluss vom 07.12.2020 – 13 W 80/20).
Eine Entscheidung des unter anderem für das Datenschutzrecht zuständigen VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2020 – Az.: VI ZR 405/18) scheint auf den ersten Blick das Recht auf Vergessenwerden im Internet zu schwächen und Google zu stärken. Doch die Entscheidung könnte sich noch als echter Rückschlag für den Internetgiganten erweisen.
Der BGH hat entschieden, dass die dreidimensionalen Marken von Ritter Sport schutzfähig sind (Az. I ZB 42/19 und Az. I ZB 43/19). Damit endet ein seit zehn Jahren geführter Rechtsstreit, den Milka mit zwei Löschungsanträgen losgetreten hatte.
Nachdem der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems bereits im Jahr 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Erfolg im Kampf gegen den Transfer seiner personenbezogenen Daten in die USA erringen konnte, in dessen Folge die sogenannte Safe-Harbor-Entscheidung der EU für ungültig erklärt wurde (EuGH, Urteil vom 6.10.2015 – C-362/14), gelang ihm nun ein weiterer Coup.
Die Corona-Pandemie hat in vielen Unternehmen einen kräftigen Digitalisierungsschub bewirkt. Ein Effekt davon sind „Webinare“, also online stattfindende Seminare oder Kurse, die wie Pilze aus dem Boden sprießen. Bei der Nutzung des Begriffs „Webinar“ ist jedoch Vorsicht geboten, denn er ist im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) bereits seit dem Jahr 2003 als Marke eingetragen.
Die Stiftung Warentest hat Agenturen getestet, die Bewertungen bei Google, Amazon und Co. verkaufen. Dazu haben Mitarbeiter der Stiftung undercover als Tester bei diesen Agenturen angeheuert. Der Test entlarvt in erschreckender Weise das manipulative System und den Umfang von Fake-Bewertungen im Internet.
Am Donnerstag, 28. Mai 2020, hat der BGH entschieden (Az. I 49 7/16), dass eine aktive Zustimmung der Nutzer von Webseiten erforderlich ist, damit diese Seiten „Werbe-Cookies“ setzen dürfen. Die Entscheidung war zu erwarten, nachdem der EuGH am 1. Oktober 2019 (Az. C-673/17) bereits die entsprechende Vorlagefrage des BGH vergleichbar entschieden hatte.
Das soziale Netzwerk Facebook hatte nach eigenen Angaben im 4. Quartal 2019 rund 2,5 Milliarden Mitglieder, in Deutschland nutzen es knapp 30 Millionen Menschen. Angesichts dieses großen Verbreitungsgrads und wegen des schlechten Rufs, in dem Facebook wegen fragwürdiger Datenschutzpraktiken steht, kann es für Unternehmen wichtig sein, ob es so aussieht, als hätten sie ein Facebook-Profil. Das Landgericht Hamburg hat im Februar 2020 entschieden, dass Facebook gegen den Willen von Unternehmen keine Profile erstellen darf.
Die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie soll durch datenschutzrechtliche Vorschriften nicht erschwert werden. Firmen dürfen daher personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Dritten verarbeiten. Infizierte dürfen allerdings grundsätzlich nicht namentlich genannt werden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 13.02.2020 (Az. 2 BvR 739/17) entschieden, dass das Gesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG) nichtig ist. Dies gab das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekannt. Da das Gesetz eine materielle Verfassungsänderung bewirke, wäre im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich gewesen. Diese wurde jedoch nicht erreicht.
Spätestens seit dem Satirefilm „Man spricht deutsh“ von Gerhard Polt ist klar: Deutsche Sprachkenntnisse müssen im europäischen Ausland vorausgesetzt werden können. Diese Erfahrung musste im Dezember 2019 auch Facebook in einer Posse vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf machen (Az.: I-7 W 66/19).
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Bewertungsportal Yelp frei auswählen darf, welche Bewertungen von Nutzern bei der Gesamtnote berücksichtigt werden und welche nicht (Urteil vom 14.01.2020, Az. VI ZR 496/18). Gegen Yelp geklagt hatte die Betreiberin eines Fitnessstudios. Sie fühlte sich unfair behandelt.
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei seit vielen Jahren erwartete Entscheidungen zum „Recht auf Vergessenwerden“ veröffentlicht (Beschlüsse vom 6.11.2019, Az. 1 BvR 16/13 und 276/17). Darin gibt das Gericht wichtige Leitlinien für den schwierigen Ausgleich zwischen dem unendlichen und grenzenlosen Wissensarchiv Internet und dem Anspruch jedes einzelnen auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten und auf Achtung seiner Privatsphäre.
Bislang galt: Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts haben Betroffene gegen Betreiber von Portalen wie Facebook, Google oder Jameda praktisch keine Chance, Verfasser rechtswidriger Inhalte zu ermitteln. Ein Beschluss des BGH scheint nun (endlich) das Ende dieser unbefriedigenden Situation einzuläuten. Möglich wurde die Wende durch die neue Gesetzeslage, vor allem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).
Das Landgericht München hat entscheiden, dass gekaufte positive Hotelbewertungen rechtswidrig sind, wenn sie von „Gästen“ stammen, die sich niemals dort aufgehalten haben. Beklagt war die Firma Fivestar mit Sitz im zentralamerikanischen Staat Belize. Was viele nicht wissen: Firmen, die Fake-Bewertungen verkaufen, gibt es auch in Deutschland.
Die im Mai 2018 in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht bei Verstößen Bußgelder in drakonischer Höhe vor. Unklar war bislang, nach welchen Kriterien deutsche Datenschutzbehörden diese Bußgelder bemessen. Vor wenigen Tagen veröffentlichte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ihr Bußgeldkonzept, das sie bereits im Sommer 2019 verabschiedet hatte. Eines scheint danach sicher: Die Bußgelder werden künftig deutlich höher ausfallen als in der Vergangenheit.
Cookies, also Textinformationen zum Erkennen von Nutzern, dürfen nicht mehr automatisch gesetzt werden. Das gilt auch, wenn der Nutzer beim Aufrufen einer Internetseite darauf hingewiesen wird. So entschied der EuGH am 1. Oktober 2019 (Az. C-673/17). Den europäischen Richtern zufolge ist es erforderlich, dass der Nutzer dem Setzen von Cookies aktiv zustimmt, bevor sie gesetzt werden. Was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?
Siege gegen übermächtige Gegner sind nicht nur in der Bibel möglich. Sie geschehen auch im wirklichen Leben. Das Bräustüberl Tegernsee, ein moderner David, hatte sich mit Google angelegt – und den amerikanischen Riesen in die Knie gezwungen.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat Anfang Juli 2019 das erste Bußgeld von zwei Millionen Euro auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verhängt. Betroffen davon ist Facebook. Begründet wird der Bußgeldbescheid, der noch nicht rechtskräftig ist, mit fehlender Transparenz von Facebook beim Umgang mit Hasskommentaren.
Die Meinungsfreiheit der Mitarbeiter von Presseunternehmen kann durch Tarifverträge oder vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt werden. Diese Erfahrung musste der Redakteur eines Wirtschaftsmagazins machen, der sich mit einer Klage gegen eine Abmahnung seines Arbeitgebers wehrte (LAG Düsseldorf, Urteil v. 26.06.2019 – 4 Sa 970/18).
In einem sogenannten presserechtlichen Informationsschreiben, dessen Ziel üblicherweise ist, die Medien von Berichterstattung abzuhalten, ließ Rezo über seinen Rechtsanwalt kürzlich mitteilen, sein bürgerlicher Name dürfe nicht genannt werden. Auch der Titel etwa seiner „Master-/Bachelorthesis“ sei geheimhaltungsbedürftig, da hierüber seine wahre Identität feststellbar sei. Verstöße dagegen verletzten die Privatsphäre des „Künstlers“ Rezo und würden zivilrechtlich verfolgt.
Ist diese Aufforderung ernst zu nehmen und berechtigt?
Bewertungen im Internet werden für Dienstleister im Wettbewerb um Kunden immer wichtiger. Ein Indikator dafür ist, dass die Gerichtsverfahren zunehmen, in denen über die Zulässigkeit von Bewertungen gestritten wird – mit durchaus guten Chancen für den Bewerteten.
Kaum eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im gewerblichen Rechtsschutz wurde in der Vergangenheit so kontrovers diskutiert wie die zu den Rückrufpflichten im Kontext mit Unterlassungsansprüchen. Vor allem in einstweiligen Verfügungsverfahren, mit denen Unterlassungsansprüche in der Regel sehr schnell durchgesetzt werden, besteht bei der Rechtsprechung des BGH die Gefahr, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden. Das sollte bei dieser Verfahrensart eigentlich gerade ausgeschlossen sein.
Adblocker filtern Werbung aus Internetseiten, so dass die von vielen Internetnutzern als lästig empfundene Werbung erst gar nicht angezeigt wird. Verlage verdienen mit dieser Werbung Geld und sind in Anbetracht sinkender Auflagenzahlen dringend auf diese Einnahmen angewiesen. Werbeblocker schmälern die Reichweite dieser Werbung und sind aus Sicht der Verlagshäuser ein Problem.
Die neue EU-Richtlinie zur Reform des Urheberrechts ist heftig umstritten. Wenig überraschend ist, dass zu den Kritikern vor allem Konzerne gehören, die derzeit glänzende Geschäfte mit urheberrechtlich geschützten Inhalten machen. Die Kritik geht so weit, dass die Richtlinie als das Ende des freien Internets angesehen wird.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet in einer Pressesache, dass rechtliches Gehör auch beim Erlass einstweiliger Verfügungen zu gewähren ist. Der Beschluss dürfte auch Auswirkungen auf Eilverfahren in anderen Rechtsgebieten haben.
Schränken deutsche Gerichte die Meinungsfreiheit auf Bewertungsportalen durch das „Notice-and-Takedown-Verfahren“ zu stark ein?
Die Möglichkeit, seine Meinung frei zu äußern und damit ohne Furcht vor Konsequenzen Kritik zu üben, ist in einer freien und demokratischen Gesellschaft unerlässlich.
Wer trägt die Verantwortung, wenn beim Verarbeiten von Daten auf Facebook-Fanpages datenschutzrechtliche Vorschriften verletzt werden? Facebook, der Betreiber der Fanpage, oder beide? Der EuGH hat Anfang Juni 2018 entschieden, dass die Betreiber der Fanseiten mitverantwortlich sind. Jetzt hat Facebook ein Datenschutz-Update für Seitenbetreiber angekündigt.
Der BGH hat mit Urteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16 entschieden, dass auch heimlich gemachte Filmaufnahmen in Hühnerställen verbreitet werden dürfen. Besondere Brisanz hatte der Fall, weil es sich um Aufnahmen aus Bio-Betrieben handelt.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist am 1.10.2017 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, wirksamer gegen Hetze und gefälschte Meldungen (Fake News) in sozialen Netzwerken vorgehen zu können.
Die Reichweite der Meinungsfreiheit beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Und immer wieder muss das Bundesverfassungsgericht korrigierend eingreifen. Wie weit darf man bei der Äußerung seiner Meinung gehen? Wann handelt es sich um Schmähkritik, die sogar Straftatbestände erfüllen kann?
Wer lässt sich schon gerne benoten? Noch dazu von jemandem, der anonym ist und es auch bleibt? Bewertungsportale im Internet sind weitverbreitet, und der Bundesgerichtshof (BGH) hält sie im Grundsatz auch für wichtig und schützenswert.
Bildnisse von Personen dürfen nach der gesetzlichen Regelung des Kunsturhebergesetzes (KUG) grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden. Ohne Einwilligung ist die Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG jedoch dann zulässig, wenn das Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt.
Wer mit der Aussage „Patent pending“ für ein Produkt wirbt, kann damit gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, weil diese Angabe irreführend sein kann. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden (Az. 6 U3973/16). Die anderslautende Entscheidung der Vorinstanz wurde vom OLG aufgehoben.
Auch dreidimensionale Gestaltungen können als Marken geschützt werden. Bestens bekannt ist beispielsweise die quadratische Tafel Schokolade von Ritter Sport.
Begeht ein Unternehmer einen Wettbewerbsverstoß kann er abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Diese Erklärung enthält das Versprechen, den gerügten Verstoß in Zukunft zu unterlassen. Hält sich der Unternehmer nicht daran, muss er eine Vertragsstrafe an den Gläubiger des Unterlassungsanspruchs zahlen.
Seit der Rescue-Tropfen Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) im Januar ist klar: Wer zur Unterlassung verpflichtet ist, darf sich nicht einfach zurücklehnen und den Vertrieb der verletzenden Ware einstellen, sondern muss sich aktiv um den Rückruf bereits ausgelieferter Produkte bemühen.
Google haftet als Störerin für Suchergebnisse, wenn diese auf rechtswidrige Veröffentlichungen von Bildnissen verweisen (LG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.02.2017, Az. 2-03 S 16/16). Die Privilegierung des § 8 TMG ist nicht auf die Betreiber von Suchmaschinen anwendbar.
Das scharfe Schwert des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs hat es einmal mehr in die Schlagzeilen geschafft: Ein Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2017 (Az.: 4a O 66/17) untersagte dem Hersteller Wilkinson Sword, Rasierklingen herzustellen und zu vertreiben, die mit den Rasierern des Konkurrenten Gillette kompatibel sind.
Der Streit um die Erteilung einer patentrechtlichen Zwangslizenz nach § 24 PatG an einem HIV-Medikaments geht weiter. Nachdem das Bundespatentgericht am 31. August 2016 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die vorläufige Benutzung des Wirkstoffs Raltegravir für das Medikament Isentress erlaubt hatte, hatten die Antragsgegnerinnen und Patentinhaber Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Dieser bestätigte nun die erstinstanzliche Entscheidung des Bundespatentgerichts.
Am vergangenen Freitag, 30. Juni 2017, hat der Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) verabschiedet, mit der die sogenannte Störerhaftung der Betreiber von WLANs (Wireless Local Area Networks, auch als Hotspot bezeichnet) abgeschafft wird.
BGH entscheidet: Der Betreiber eines Portals zur Bewertung von Kliniken macht sich die Bewertung eines Patienten zu Eigen, wenn er ohne Rücksprache mit dem Patienten dessen Äußerungen ändert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Ende Januar 2017 veröffentlichten Beschluss (29. September 2016, Az. I ZB 34/15 ) die uneinheitliche Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte (OLG) beendet. Es geht um die Frage, ob ein Unternehmer, der beispielsweise wegen eines Wettbewerbsverstoßes Produkte nicht mehr herstellen und ausliefern darf, bereits ausgelieferte Produkte zurückzurufen muss. Im vom BGH entschiedenen Fall ging es um falsch deklarierte „Rescue-Tropfen“.
Mit Beschluss vom 18.11.2016 hat das Landgericht Hamburg (Az.: 310 O 402/16) im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 8.9.2016, C-160/15 - GS Media) entschieden, dass sich derjenige haftbar machen kann, der auf seiner Internetseite einen Hyperlink auf eine andere Internetseite setzt. Der Verlinkende haftet, wenn die Internetseite, auf die der Link führt (die Quellseite), urheberrechtlich geschützte Werke enthält, die dort ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zugänglich gemacht wurden.
Gesundheit ist ein hohes Gut – entsprechend sensibel reagiert die Öffentlichkeit auf tatsächlich oder vermeintlich besorgniserregende Nachrichten und Meldungen aus diesem Bereich. Pharmazeutische Unternehmen sind gemäß § 11a Abs. 2 Arzneimittelgesetz verpflichtet, über neu erkannte Arzneimittelrisiken zu informieren. Diese Informationen sind per se natürlich noch kein Grund, sich um den Ruf des Produkts oder gar des Unternehmens Sorgen zu machen...
Im Oktober 2015 stellte die „Bild“-Zeitung Personen, die auf Facebook flüchtlingsfeindliche Hassbotschaften verbreiteten, an den sog. "Pranger der Schande". Hierzu wurden die Facebook-Profilbilder und Kommentare der jeweiligen Personen auf „Bild“ und „Bild-Online“ veröffentlicht. Nach Auffassung des OLG München ist die Bild-Aktion rechtswidrig, da die Veröffentlichung der Facebook-Profilbilder die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletzt. Die Vorinstanz hatte noch anders entschieden.
Seit 2014 können sich die Bürger der Europäischen Union auf ein „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet berufen. Diesen Anspruch hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil im Mai 2014gegenüber Google (und allen anderen Betreiben von Internetsuchmaschinen) zuerkannt.
Viele Unternehmen haben Social Media als Werbekanal entdeckt. Ein Facebook-Auftritt und Twitter-Account sind heute selbstverständlich. Im Aufwind sind YouTube-Videos, auf denen Produkte von Unternehmen eingebunden werden oder direkt für sie geworben wird. Dazu nutzen Unternehmen Prominente, insbesondere natürlich Social Media-Stars.
Der Vorbereitende Ausschuss des Einheitlichen Patentgerichts hat am 11. Mai 2015 den Entwurf einer Regelung der Gerichtsgebühren und erstattungsfähigen Kosten veröffentlicht und zugleich ein Konsultationsverfahren gestartet. Bereits jetzt kann festgestellt werden: Die Gerichtsgebühren sowie die der Gegenseite im Fall des Unterliegens zu erstattenden Kosten für Klagen beim Einheitlichen Patentgericht werden erheblich sein. In einigen Fällen sind Klagen beim Einheitlichen Patentgericht jedoch durchaus attraktiv.
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