Frau Stefanie Dietrich studierte an der Thüringer Verwaltungsfachhochschule im Fachbereich Steuern. Bevor Frau Dietrich bei Esche Schümann Commichau ihre Tätigkeit aufnahm, arbeitete sie in einer Hamburger Sozietät. Ihre Schwerpunktbereiche bei ESCHE liegen in der steuerlichen Beratung von natürlichen Personen / Personen- und Kapitalgesellschaften, steuerliches Verfahrensrecht, Umsatzsteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer / Unternehmensnachfolge.
Frau Dietrich ist Dozentin bei der GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule und arbeitet nebenbei als Ehrenamtliche Prüferin der Handelskammer Hamburg.
Der Krimi um die Senkung der Umsatzsteuer im Eilverfahren geht in die letzte Runde. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kurz nach dem Erlass von drei Entwürfen (vom 11., 23. und 26.06.2020) nun die endgültige Fassung eines begleitenden BMF- Schreibens mit Datum vom 30.6.2020 veröffentlicht. Neue Erkenntnisse und Hinweise für die praktische Umsetzung haben wir für Sie in unserem Update zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes zusammengefasst.
Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich auf eine Senkung der Umsatzsteuer geeinigt: Bereits vom 1.7.2020 befristet bis zum 31.12.2020 sollen der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Ein nunmehr noch vor endgültiger Verabschiedung des Gesetzes veröffentlichter Entwurf eines BMF-Schreibens soll die praktische Umsetzung der Steuersatzsenkung erörtern. Eine erste Beleuchtung des Entwurfs des BMF-Schreibens sowie erste Äußerungen der Berufsverbände haben wir in unserem neuen Blog-Beitrag zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes zusammengefasst.
Mit Wirkung zum 01.01.2020 wurden die sogenannten Quick Fixes als Maßnahmenpaket zur Umsatzsteuer eingeführt. Ausgerechnet zu diesem Stichtag werden in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmern neue Umsatzsteueridentifikationsnummern zugeteilt. Welche Konsequenzen diese Überschneidung der Neuerungen in Deutschland und den Niederlanden für deutsche Unternehmer haben kann, erläutern wir in unserem Blogbeitrag.
Wiegen sich Steuerpflichtige seit dem Veranlagungszeitraum 2018 durch die verlängerte Abgabefrist doch zunächst in Sicherheit, droht ein automatisch entstehender Verspätungszuschlag, wenn die gesetzlichen Abgabefristen ablaufen.
Bei der Übernahme von Umzugskosten sollte der Arbeitgeber steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte beachten. Kürzlich hatte der BFH darüber zu entscheiden, ob die vom Arbeitgeber übernommenen Umzugskosten für im Ausland tätige Arbeitnehmer, die aufgrund konzerninterner Funktionsverlagerungen ihren Wohnsitz ins Inland verlegten, einen Vorsteuerabzug für den Arbeitgeber begründen. Das Urteil bietet neben der umsatzsteuerlichen Thematik auch Anlass, „Umzugskosten“ in unserer Blog-Serie „New Work: Tax & Labour“ aufzugreifen.
Keine Aufwendungen des Arbeitnehmers könnten wohl privater veranlasst sein, als die Aufwendungen für den privaten Wohnraum. Angespannte Wohnungsmärkte und Wohnraumknappheit treiben die Mietpreise gerade in Ballungsgebieten massiv in die Höhe. In Zeiten eines gesteigerten Interesses der Mitarbeiterbindung durch Nettolohnoptimierungen sind Arbeitgeber gefordert, steuerliche Rahmenbedingungen und rechtliche Gestaltungsoptionen aufeinander abzustimmen.
Diese Aufgabe hatte sich der BFH in seinem Urteil vom 03.07.2019 auf die Fahne geschrieben und kam zu dem Ergebnis, dass unbelegte Backwaren nebst Heißgetränken noch kein Frühstück darstellen. Welche Bedeutung die Definition einer Mahlzeit für die Besteuerung haben kann und wie der Arbeitgeber Speis und Trank arbeitsrechtlich „richtig“ gewährt, stellen wir Ihnen in unserem heutigen Blogbeitrag aus der Serie „New Work Tax & Labour“ vor.
Der Trend zur E-Mobilität setzt sich fort. Ob E-Roller, E-Scooter, E-Autos, Pedelecs/E-Bikes oder gar E-Skateboards – Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben die Qual der Wahl. Neue steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu E-Autos und Pedelecs/E-Bikes bieten neben der Incentive-Wirkung deutliche finanzielle Anreize. Folgende Hinweise sollte der Arbeitgeber bei der Umsetzung beachten.
Die Erfüllung umsatzsteuerlicher Vorgaben betrifft jeden Unternehmer. Gerade junge oder kleinere Unternehmen werden durch die Administration ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten erheblich belastet, da sie in der Regel nicht über eigene Steuerabteilungen verfügen. Unternehmensbefragungen haben ergeben, dass die Unternehmen die unnötige Bürokratie als Zeit- und Kostenfaktor wahrnehmen, der Innovationen und Investitionen hemmt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun ein Eckpunktepapier zu Maßnahmen vorgelegt, mit denen Unternehmer von dieser Bürokratie deutlich entlastet werden sollen.
Arbeitnehmern mit der Ausgabe von Gutscheinen einen Vorteil zu gewähren, hat sich in der Vergangenheit als gern gesehenes Incentive etabliert. Die Differenzierung zwischen begünstigtem Sachlohn oder steuer- und sozialversicherungspflichtigem Barlohn führte in der Praxis jedoch immer wieder zu Abgrenzungsproblemen. Mit dem nunmehr veröffentlichten Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 reagiert der Gesetzgeber auf die vom Bundesfinanzhof geänderte Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen. Die Auswirkung einer entsprechenden Gesetzesänderung kann weitreichend sein. Tankgutscheine, Essensmarken und Gutscheinkarten für Warenhäuser oder Online-Marktplätze könnten zukünftig eine Erhöhung der Steuerlast für Arbeitnehmer mit sich bringen.
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