Das Einheitliche Patentgericht nimmt am heutigen Tag, dem 1. Juni 2023, seine Arbeit auf.
Das Einheitliche Patentgericht wird sowohl für Streitigkeiten aus europäischen Patenten mit sog. einheitlicher Wirkung, als auch aus bestehenden europäischen Patenten zuständig sein – und zwar sowohl für einstweilige Verfügungen als auch für Patentverletzungsklagen und für Patentnichtigkeitsklagen.
Das Einheitliche Patentgericht hat in Deutschland vier Standorte, darunter einen Gerichtsstandort in Hamburg. Einzelheiten zu dem Gericht, dem Verfahrensrecht sowie den „To-Do´s“ für Patentinhaber können Sie unserer Rubrik „Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht“ auf www.esche.de (s. hier) entnehmen.