Das Landgericht (LG) Bonn (Az. 9 O 130/23) hat in einem interessanten Fall über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für Fake-Werbung entschieden.
Hendrik Streeck ist seit der Covid19-Pandemie deutschlandweit als Virologe bekannt. Aufgrund seiner Prominenz eignet er sich hervorragend, um ihn für Werbung einzuspannen. So geschehen bei Facebook. Dort erschien sein Konterfei in mehreren Werbeanzeigen für Medikamente oder Behandlungsmethoden. Freilich ohne, dass Streeck davon wusste, geschweige denn seine Einwilligung gegeben hätte. Die Anzeigen enthielten unter anderem mit Bildbearbeitungsprogrammen manipulierte Bilder von Streeck.
Streek ging vor dem LG Bonn per einstweiliger Verfügung gegen die manipulierten Anzeigen vor. Mit Erfolg: Das Gericht verpflichtete den Facebook-Betreiber Meta nicht nur zur sofortigen Löschung solcher Anzeigen nach Hinweisen, sondern forderte auch präventive Maßnahmen, um ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern. Meta wurde verpflichtet, proaktiv nach manipulierten Anzeigen zu suchen und diese zu entfernen. Das ist das eigentlich Interessante an der Bonner Entscheidung.
Die Entscheidung könnte eine neue Schutzdimension für Betroffene eröffnen. Sie verdeutlicht die Verantwortung von Plattformbetreibern im Umgang mit rechtswidrigen Anzeigen, die Persönlichkeitsrechte verletzen.
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