Nachdem der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Verpackungsgesetz bis zuletzt auf der Kippe stand, hat dieser nun doch am 12.05.2017 erfolgreich den Bundesrat passiert, und das Gesetz kann in seinen wesentlichen Teilen zum 01.01.2019 in Kraft treten. Entgegen dem Votum seines Umweltausschusses verzichtete der Bundesrat mehrheitlich auf eine Anrufung des Vermittlungsausschlusses. So hat das jahrelange Tauziehen um die Modalitäten der zukünftigen Verpackungsentsorgung doch noch in dieser Wahlperiode des Bundestages ein Ende gefunden.
Das Verpackungsgesetz löst die Verpackungsverordnung in der Fassung ihrer 7. Novelle ab. Neben der Anhebung der Recyclingquoten beinhaltet es gegenüber der bisherigen Rechtslage eine partielle Neuordnung der Zuständigkeiten im Verhältnis zwischen Dualen Systemen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, die allerdings die im Grundsatz bestehende Verantwortung der privatwirtschaftlich organisierten Systeme für die Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen nicht antastet. Im Gegensatz zu früheren Plänen bezieht das Gesetz andere Wertstoffe als Verpackungen („stoffgleiche Nichtverpackungen“) nicht in seinen Anwendungsbereich ein. Eine umfassende und einheitliche Wertstofferfassung ist damit im Streit über die Aufgabenverteilung zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft auf der Strecke geblieben.
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