Zum 1. Oktober 2017 wurde das Transparenzregister eingeführt, in das die wirtschaftlich Berechtigten auch von Kommanditgesellschaften einzutragen sind. Gleichzeitig wurde eine Meldefiktion geschaffen (§ 20 Abs. 2 GwG), die den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren sollte. Inzwischen zeigt sich aber, dass die Meldefiktion bei Kommanditgesellschaften größtenteils ins Leere geht.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. Mai 2019 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843) zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849) vorgelegt. Geplant sind Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Wesentlich neu ist, dass die Einsichtnahme in das Transparenzregister künftig allen Mitgliedern der Öffentlichkeit gestattet werden soll. Ein wirtschaftlich Berechtigter, der nicht möchte, dass Angaben zu seiner Person von jedermann eingesehen werden kann, kann dies unter bestimmten, engen Voraussetzungen bereits jetzt verhindern.
Der im Hinblick auf eine Regierungsbildung von CDU/CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag sieht unter anderem eine weitreichende Reform des Sanktionsregimes für Unternehmen vor, die für das Fehlverhalten von Managern und Mitarbeitern in Anspruch genommen werden. Insbesondere dürfte in diesem Zusammenhang der straf- und bußgeldrechtliche Sanktionsrahmen substantiell erweitert und um weitere Ahndungsmöglichkeiten ergänzt werden.
Teil des europäischen Marktmissbrauchsregimes ist die aufsichtsrechtliche Behandlung von Eigengeschäften von Organmitgliedern mit Finanzinstrumenten (insbesondere Aktien), die das eigene Unternehmen begeben hat („Directors‘ Dealings“). Das Regelwerk gilt dabei nicht nur für Unternehmen, deren Aktien zu einem regulierten Markt bzw. einer Börse zugelassen sind, sondern auch in Fällen, in denen ein Unternehmen die Aktien lediglich in den Freiverkehr einer Börse einbezogen hat. Verstöße gegen die Vorschriften der Directors‘ Dealings werden mittels eines in jüngster Zeit erheblich ver-schärften Sanktionsregimes geahndet.
In den Bereichen Insiderhandelsverbot, Ad-hoc-Publizität und Führen von Insiderlisten gilt seit knapp eineinhalb Jahren die europäische Marktmissbrauchsverordnung, die als unmittelbar geltendes Recht weite Teile des hiesigen Wertpapierhandelsgesetzes obsolet gemacht hat.
Zahlreiche Schiffsbeteiligungen befinden sich im wahrsten Sinne des Wortes „unter Wasser“. Nicht selten sind hier Insolvenzverfahren über die Vermögen der Kommandit- bzw. Beteiligungsgesellschaften eröffnet und Insolvenzverwalter sind gehalten, Haftungsansprüche gegen Anleger geltend zu machen, die als Kommanditisten Einlageverpflichtungen übernommen haben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Erlass der WpHG-Bußgeldleitlinien II deutlich gemacht, Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten künftig deutlich härter zu bestrafen, als bislang.
Nach Maßgabe des neu gefassten Geldwäschegesetzes (GwG) besteht für zahlreiche juristische Personen des Privatrechts (insbesondere AGs, GmbHs und rechtsfähige Stiftungen) sowie für eingetragene Personengesellschaften die Pflicht, wirtschaftlich berechtigte natürliche Personen bis zum 1. Oktober 2017 dem neu eingerichteten elektronischen Transparenzregister mitzuteilen. Dabei kann sich die wirtschaftliche Berechtigung ggf. auch aus mittelbaren Kontrollsituationen ergeben.
Im Zuge der Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie ist Ende Juni 2017 das hiesige Geldwäschegesetz neu gefasst worden. Das neue Geldwäscheregime ist mit zahlreichen materiellen Änderungen verbunden und verschärft die rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich. Hintergrund der Rechtsetzung ist die Implementierung nachhaltiger geldwäscherechtlicher Präventionspflichten.
Die Anwendung und Umsetzung der am 3. Juli 2016 in Kraft getretenen Marktmissbrauchsverordnung (market abuse regulations) ist schwierig, da wesentliche Teile des Kapitalmarktrechts nunmehr europaweit einheitlich umgesetzt werden. Hilfe für die praktische Anwendung liefert die BaFin mit der regelmäßigen Aktualisierung ihrer FAQs sowie der Zurverfügungstellung weiterer Dokumente. Mit Wirkung zum 20. Dezember 2016 ist nun die MAR-Leitlinie betreffend den Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen in Kraft getreten.
Deutsches Umsetzungsgesetz zur Transparenzrichtlinie tritt in Kraft – Das hiesige Umsetzungsgesetz zur Umsetzung der geänderten Transparenzrichtlinie ist am 26.11.2015 in Kraft getreten. Kernbereiche des Umsetzungsgesetzes, das insgesamt über zwanzig hiesige Gesetze und Rechtsverordnungen abändert, betreffen vor allem das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Erheblich erweiterte Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes - Bereits im Juli 2014 ist die neue europäische Marktmissbrauchsverordnung in Kraft getreten, die die frühere Marktmissbrauchsrichtlinie aus dem Jahre 2003 ersetzt. Im Gegensatz zu der damaligen Richtlinie stellt die Marktmissbrauchsverordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltendes Recht dar und bedarf keinerlei weiterer nationaler Umsetzungsakte.
Cookies sind Dateien, die von Webseiten auf Ihrem lokalen Gerät gespeichert und beim erneuten Besuch der Seite abgerufen werden. Cookies werden von uns genutzt, um die Leistungsfähigkeit unserer Website zu erhöhen und um Informationen über Ihren Besuch auf unserer Website zu sammeln. Sie können hier durch Ihre
Einwilligung entscheiden, in welchem Umfang Sie die Verwendung von Cookies, die nicht für die Funktionsfähigkeit der Website unbedingt erforderlich sind, zulassen möchten. Weitere Informationen, insbesondere zum konkreten Umfang der Datenverarbeitung durch Performance- und Tracking-Cookies wie auch zu Ihrem jederzeitigen Widerrufsrecht, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Technische Cookies
Technische Cookies sind für das Funktionieren der Website erforderlich. Sie lassen sich nicht deaktivieren.
Performance- und Tracking-Cookies
Wir nutzen Performance- und Tracking-Cookies, um unsere Website weiter zu verbessern, damit wir Ihnen stets die beste Benutzererfahrung ermöglichen können, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Cookies sind Dateien, die von Webseiten auf Ihrem lokalen Gerät gespeichert und beim erneuten Besuch der Seite abgerufen werden. Dabei ermöglichen sie uns, Ihren Browser zu erkennen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen. Cookies bestehen in der Regel aus Buchstaben und Zahlen und werden als kleine Textdatei auf Ihrem Computer, Tablet, Mobilgerät oder einem ähnlichen Gerät abgelegt, wenn Sie unsere Website aufrufen.
Cookies werden von uns genutzt, um die Leistungsfähigkeit unserer Website herzustellen und zu erhöhen. Dazu werden Informationen über Ihren Besuch auf unserer Website gesammelt und von uns verarbeitet. Dabei kann es sich um bereits von Ihnen vorgenommene Einstellungen auf unserer Seite handeln, aber auch um Informationen, die die Webseite eigenständig erhebt.
Technische Cookies
Dies sind unbedingt notwendige Cookies, die dazu erforderlich sind, den Betrieb der Website sicherzustellen und Funktionen der Seite, wie den Zugriff auf geschützte Bereiche der Website, zu erhalten. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Session Cookies (Sitzungscookies) oder Verbindungscookies.
Diese unbedingt notwendigen Cookies werden für den Zeitraum des Besuchs der Seite in Ihrem Browser gespeichert und werden gelöscht, wenn Sie diesen schließen.
Performance- und Tracking-Cookies
Performance-und Tracking-Cookies erheben Daten zum Nutzungsverhalten der Besucher der Website sowie zur Leistungsfähigkeit der Website.
Diese Art von Cookies ermöglicht es uns, die Anzahl der Besuche und Traffic-Quellen zu erfassen, sowie die Leistung unserer Website zu verbessern. Sie helfen uns herauszufinden, welche Seiten am beliebtesten sind und wie Besucher auf der Website navigieren, oder ob bei bestimmten Seiten Probleme auftreten oder Fehlermeldungen auftreten.
Performance-und Tracking-Cookies werden nicht gelöscht, wenn Sie den Browser schließen, und werden u. a. abhängig von den Einstellungen Ihres Browsers über einem längeren Zeitraum auf Ihrem Gerät gespeichert.
Mithilfe dieser Informationen können wir unsere Website verbessern, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen, eine intuitivere Navigation ermöglichen und somit unseren Nutzern allgemein ein positiveres Erlebnis zu bieten.