Jedes Jahr veröffentlicht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ihre für die anstehende Prüfungssaison avisierten Prüfungsschwerpunkte. Die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte erfolgt aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung von Neuregelungen zur Rechnungslegung. Im Vergleich zu Vorjahren sind die Punkte „nahestehende Personen“, „latente Steuern“ und „Immobilien“ neu dazugekommen. Bei der Abschlussdurchsicht 2024 setzte die WPK folgende Schwerpunkte fest:

  • Bestätigungsvermerk: Grundsätze der Formulierung, Modifizierung eines Prüfungsurteils, Hinweise zur Hervorhebung eines Sachverhalts, Hinweise auf bestandgefährdende Risiken;
  • Gewinn- und Verlustrechnung: Einhaltung der Gliederungsvorgaben, Ausweis von Davon-Vermerken zur Auf- und Abzinsung sowie Fremdwährungsumrechnungseffekten vor allem einschließlich Ausweis realisierter Gewinne und Verluste;
  • Verbindlichkeitenspiegel: Angaben zu Restlaufzeiten und Besicherungen;
  • Altersversorgungsverpflichtungen einschließlich Angaben zu Verrechnungen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge und Angabe des diskontierungsbedingten Unterschiedbetrags;
  • Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen; 
  • latente Steuern – insbesondere Angaben zu den Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen, auf welche die latenten Steuern beruhen sowie zu den zugrundeliegenden Steuersätzen;
  • Immobilien – vor allem die Bewertung von Immobilien im Anlage- und Umlaufvermögen unter Berücksichtigung von Anhaltspunkten zu (dauerhaften) Wertminderungen, Bewertung von durch Immobilien gesicherten Forderungen, Bewertung von Beteiligungen an immobilienhaltenden Objektgesellschaften und Immobilienfonds unter Berücksichtigung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung;
  • Finanzanlagen: Bewertung von Finanzanlagen unter Berücksichtigung von Anhaltspunkten für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, Angaben zu den bei Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zu begründeten Abweichungen hiervon sowie gesonderte Darstellung von deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage;
  • Angaben zu Sicherungsgeschäften und Haftungsverhältnisse: Gesamtbetrag der Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB und gesonderte Angaben zu Verpflichtungen betreffend Altersversorgung und zu Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Anhang beziehungsweise Konzernanhang, Begründung der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme;
  • Risiko- und Prognoseberichterstattung im Lagebericht oder im Konzernlagebericht: Berichterstattung über wesentliche Einzelrisiken und ggf. über bestandsgefährdende Risiken auch unter Berücksichtigung von Auswirkungen der Corona Pandemie, des Ukraine-Kriegs sowie hoher Inflation und Energiekrise; Umfang der Prognoseberichterstattung zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren eines Unternehmens oder eines Konzerns einschließlich der Prognosegenauigkeit unter Berücksichtigung erhöhter Unsicherheit
  • sowie Konzernkapitalflussrechnung – insbesondere die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung einschließlich einer rechnerischen Überleitung auf Posten der Konzernbilanz, den Ausweis von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises in Bezug auf den übernommenen (beziehungsweise veräußerten) Finanzmittelfonds sowie Cash-Pool Beziehungen.
     
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