Nachhaltigkeit
Lisa Bruns
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Kristina Geisel
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Florian Ludwig
Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) E5 legt den Fokus auf die Offenlegungspflichten von Unternehmen in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Transparenz über den Ressourcenverbrauch zu schaffen und den Übergang von linearen zu zirkulären Systemen zu fördern, in denen Materialien und Produkte mehrfach genutzt und Abfälle minimiert werden. Dies umfasst die Darstellung von Materialflüssen, einschließlich des Einsatzes von recycelten oder wiederverwendeten Materialien, sowie Maßnahmen zur Verlängerung der Produktlebensdauer und zur Abfallvermeidung. Darüber hinaus fordert der Standard die Offenlegung von Risiken und Chancen, die sich aus der Ressourcennutzung und der Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsstrategien ergeben.
Nachhaltigkeit
Kristina Geisel
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Lisa Bruns
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Florian Ludwig
Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 eine Reihe von Vorschlägen zur Vereinfachung und Anpassung bestehender Nachhaltigkeitsvorschriften veröffentlicht. Ziel ist es, bestehende Richtlinien und Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards in der Wertschöpfungskette zu harmonisieren und den Umfang zu reduzieren.
Nachhaltigkeit
Kristina Geisel
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Lisa Bruns
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Florian Ludwig
Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) E4 befasst sich mit den Offenlegungspflichten von Unternehmen in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Ziel ist es, die Transparenz sowohl über die Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf Biodiversität und natürliche Lebensräume zu erhöhen als auch über die biodiversitätsbezogenen Risiken und Chancen und damit verbundene finanzielle Effekte für das Unternehmen darzulegen. Der Standard steht im engen Zusammenhang mit den Standards zu Klimawandel (E1) und Umweltverschmutzung (E2), da diese Themen einen wichtigen Einfluss auf biologische Vielfalt Ökosysteme haben.
Vermögensnachfolge
Tom Kemcke
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Dr. Nicolas Kretschmann
Laut statistischem Bundesamt leben derzeit rund 35 Millionen Haustiere in deutschen Haushalten – Tendenz steigend. So verwundert es nicht, dass immer häufiger Haustiere ihre Bezugsperson überleben und damit zum Gegenstand erbrechtlicher und erbschaftsteuerlicher Betrachtungen werden. Naheliegend ist der Wille des Halters, das Tier auch nach seinem Tode gut versorgt zu wissen. Häufig werden aus diesem Grund in letztwilligen Verfügungen sog. Tierpflegeauflagen vorgesehen. Dass die konkrete Ausgestaltung einer solchen Auflage jedoch zur erbschaftsteuerlichen Falle werden kann, ist häufig nicht präsent. Der Beitrag soll hier Licht ins Dunkel bringen und auf die Notwendigkeit einer präzisen rechtlichen Beratung hinweisen.
Nachhaltigkeit
Kristina Geisel
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Lisa Bruns
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Florian Ludwig
Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) E3 befasst sich mit der Berichterstattung über Wasser- und Meeresressourcen. Unternehmen sollen ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen transparent darstellen sowie Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen kommunizieren. Kernthemen, die in dem Zuge angesprochen werden, sind Wassernutzung und -entnahme (einschließlich der Umgang mit Wasser in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind), Wasserqualität und -verschmutzung sowie der Schutz aquatischer Lebensräume. Der Umfang des Standards ist im Vergleich zu den anderen themenspezifischen Standards wesentlich geringer, ESRS E3 ist jedoch eng mit den Standards zu Klimawandel, Umweltverschmutzung, biologische Vielfalt und Kreislaufwirtschaft verbunden.