13
Februar
2025

Geplante Nachhaltigkeitsberichterstattung verzögert sich – Umsetzung/Anwendung der CSRD frühestens ab dem Geschäftsjahr 2025

Dr. Hans Mewes

Die Verzögerung der nationalen Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung birgt rechtliche Unsicherheiten. Adressaten des Regelwerkes sind insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen und große Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB, deren Lageberichte für das Geschäftsjahr 2024 um verschiedene Aspekte der ESG- und Taxonomieregelungen zu erweitern gewesen wären und einen entsprechenden Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers benötigt hätten.

13
Februar
2025

Die Aging – Altersstrukturanalyse der Forderungen

Florian Ludwig

In der Finanzbuchhaltung und im Forderungsmanagement ist die Altersstrukturanalyse der Forderungen ein wesentliches Instrument zur Überwachung der Liquidität und zur Steuerung des Kreditrisikos. Unternehmen nutzen diese Analyse, um die Fälligkeitsstruktur ihrer ausstehenden Rechnungen zu bewerten und gezielte Maßnahmen zum Forderungsmanagement zu ergreifen. Ein ineffizientes Forderungsmanagement kann zu Liquiditätsengpässen und erhöhten Ausfallrisiken führen.

12
Februar
2025

Überblick zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS): ESRS E2 – Umweltverschmutzung

Kristina Geisel , Lisa Bruns , Florian Ludwig

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und insbesondere der Standard ESRS E2 zu Umweltverschmutzung setzen neue Maßstäbe in der Berichterstattung von Unternehmen zum Thema Umweltverschmutzung. Der Standard ESRS E2 fordert Unternehmen auf, transparent über ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie die damit verbundenen Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen zu berichten. In diesem Blogbeitrag werden die Kernelemente des Standards dargestellt.

11
Februar
2025

Folgen der verspäteten Umsetzung der CSRD

Florian Ludwig , Lisa Bruns

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu standardisieren und zu erweitern. In Deutschland sollte die CSRD bis zum 31. Dezember 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund politischer Entwicklungen, insbesondere des Bruchs der Regierungskoalition wurde die Frist nicht eingehalten. Dies hat mehrere Konsequenzen für betroffene Unternehmen.