Popularklagen gegen LNG Terminal auf Rügen unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hatte als erste und einzige Instanz im einstweiligen Rechtsschutz über ein schnelles Vorgehen gegen das LNG-Terminal im Hafen Mukran zu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte als erste und einzige Instanz im einstweiligen Rechtsschutz über ein schnelles Vorgehen gegen das LNG-Terminal im Hafen Mukran zu entscheiden.
Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz am 27.03.2024 die Einführung einer E-Invoice (E-Rechnung) bereits zum 01.01.2025 beschlossen.
Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 hat Deutschland im Vorgriff auf eine weitergehende Regelung der EU im Rahmen des VIDA-Projekts (VAT in the digital Age) die E-Invoice (E-Rechnung) eingeführt, die ab 2025 im B2B-Bereich zum Standard werden soll. Mittlerweile hat der BMF mit dem Entwurf eines Anwendungsschreibens auch erste Interpretationshinweise geliefert. In einer losen Folge von esche.blog-Beiträgen zu diesem Thema erläutern Franziska Karsten, Michael Kapitza und Marc Schacht in den nächsten Wochen Einzelheiten, die sich hieraus für Unternehmen ergeben und nehmen zu offenen Fragen Stellung. Den Anfang macht dieser einleitende Beitrag zu den Hintergründen von VIDA, E-Invoice & Co.
Aktuell warnen der BDA und verschiedene Ärztekammern vor nicht ordnungsgemäßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB), deren ausstellende Privatärzte in Deutschland nicht zugelassen oder sogar nicht bekannt sind. Auf den Websites der Anbieter wird mit einem besonders einfachen AU-Schein ohne Gespräch geworben. Arbeitnehmer können über die Online-Fragebögen selbst dafür sorgen, dass schlussendlich die Arbeitsunfähigkeit sicher festgestellt wird. Arbeitgeber sollten unbedingt prüfen, welche Maßnahmen sie ergreifen können, um nicht ordnungsgemäße AUB aufzudecken und ggf. anzuzweifeln.
Man möchte meinen, dass ein Arbeitgeber nicht für Schäden haftet, die entstanden sind, weil ein Arbeitnehmer gegen Weisungen des Arbeitgebers verstoßen und deshalb Daten rechtswidrig verarbeitet hat. Dass ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer unter Umständen „den Kopf hinhalten“ muss, ist jedoch nichts Neues. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nimmt hier jedoch den Arbeitgeber – wie jeden „Verantwortlichen“ im Sinne der DS-GVO – besonders in die Pflicht. Hierzu ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst zu einem praxisrelevanten Urteil gekommen.