Nachhaltigkeit
Florian Ludwig
Die Europäische Kommission hat den „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vorgestellt – die erste große Initiative der neuen Amtszeit. Ziel ist es, die EU als Innovationsführer zu positionieren, die Wirtschaft nachhaltig zu transformieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit global zu stärken. Der Kompass basiert auf dem Draghi-Bericht, der auf langfristige strukturelle Herausforderungen hinweist und Empfehlungen für eine wirtschaftliche Neuausrichtung gibt.
Nachhaltigkeit
Kristina Geisel
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Florian Ludwig
ESRS E1 (Klimawandel) ist der erste themenbezogene Standard der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und wird aufgrund der großen Bedeutung, die der Klimawandel für Unternehmen hat, für viele Unternehmen zur Anwendung kommen. Doch was steckt dahinter? In Vorbereitung auf die klimabezogene Berichterstattung geben wir Ihnen im heutigen Blog-Beitrag einen Einblick in den Aufbau und den Inhalt des Standards.
ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
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Dr. Frank Bongers
Nicht neu ist der Gedanke, dass eine Verletzung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten Auswirkungen auf die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung haben kann. Informationsdefizite müssen bei einer Interessenabwägung stets berücksichtigt werden. Der EuGH hat jedoch in einer aktuellen Entscheidung (EuGH, Urteil vom 09.01.2025, Az. C-394/23) unmittelbar aus einer unzureichenden Datenschutzinformation hergeleitet, dass eine Datenverarbeitung rechtswidrig ist.
Nachhaltigkeit
Kristina Geisel
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Florian Ludwig
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert einen strukturierten und systematischen Ansatz, um Informationen zu umweltbezogenen, sozialen und Governance-Themen zu sammeln, zu analysieren und transparent zu kommunizieren. Hier sind einige wichtige Schritte, die Unternehmen bei der Erstellung einer effektiven Nachhaltigkeitsberichterstattung befolgen sollten.
ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
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Dr. Frank Bongers
Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 31.07.2024, Az. 7 U 351/23) hielt die außerordentliche, fristlose Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds für rechtmäßig, weil das Vorstandsmitglied wiederholt dienstliche E-Mails an seine private E-Mail-Adresse gesandt hatte. Ob Vorstand oder Arbeitnehmer: Die Entscheidung zeigt erneut auf: Datenschutzrechtliche Pflichten sind nicht zu unterschätzen.