Seit Jahren drängt die Importwirtschaft auf eine Änderung des Verfahrens, jetzt scheint sich endlich etwas zu tun. Ist die Fristenlösung, auf die man sich 2020 geeinigt hatte, bald Geschichte?
Das im Regierungsentwurf vorgelegte Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde vom Bundeskabinett am 13. März 2024 beschlossen und soll bei der Bekämpfung des sog. „Bürokratie-Burnout“ weiterhelfen. Nach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Der Entwurf sieht vor, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen auf 8 Jahre zu verkürzen (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Die Erleichterung soll für alle Unterlagen gelten, deren Aufbewahrungsfrist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen ist.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 15.11.2023 – 10 AZR 288/22) mit der Frage befasst und seine diesbezügliche Rechtsprechung bestätigt, ob ein Bonusanspruch – vorliegend in einer Betriebsvereinbarung – vollständig ausgeschlossen werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis während des Bezugszeitraumes endet.
Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März 2024 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) veröffentlicht. Durch die CSRD und deren hiesige Umsetzung soll eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Prüfung dieser Berichterstattung durch einen Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer implementiert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist ambitioniert, da eine fristgemäße Richtlinienumsetzung bereits bis zum 6. Juli 2024 stattfinden müsste.
Mit Blog-Eintrag vom 15. September 2023 haben wir Ihnen bereits einen Überblick über den Regierungsentwurf zum „Wachstumschancengesetz“ und den damit verbundenen geplanten Änderungen gegeben. Zu einer Verabschiedung kam es jedoch zunächst nicht. Am 17. November 2023 beschloss zwar der Bundestag das Gesetz, jedoch wurde es am 24. November 2023 vom Bundesrat abgelehnt und daraufhin in den Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gegeben. Mit Sitzung vom 21. Februar 2024 stimmte der Vermittlungsausschuss über den Gesetzesentwurf ab. Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes wurde dabei in vielen Punkten stark abgeändert sowie in einigen Punkten gar gestrichen. Am 23. Februar 2024 bestätigte der Bundestag das Verhandlungsergebnis. In seiner Sitzung vom 22. März 2024 stimmte schließlich auch der Bundesrat zu. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die relevantesten Änderungen des verabschiedeten Gesetzes.