Umweltrecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
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Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Die rasche Ausbreitung des Corona-Virus hat viele Wirtschaftszweige zum Erliegen gebracht. Die Folgen des Lockdowns machen – trotz ihrer „Systemrelevanz“ – auch vor der Abfallwirtschaft nicht halt. Doch vor allzu schnellen Vertragsanpassungen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen sind die jeweiligen Umstände genau in den Blick zu nehmen – und auch die Konsequenzen des Vergaberechts.
Unternehmensteuerrecht
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise einzudämmen, hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits mit seinem Schreiben vom 09. April 2020 (IV C 4 -S 2223/19/10003 :003) einen umfangreichen Katalog an steuerlichen Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen bekannt gegeben. Nun hat das BMF mit Schreiben vom 24. April 2020 (IV C 8 - S 2225/20/10003 :010) nachgelegt und stellt mit einem pauschalen Verlustrücktrag eine weitere Corona-Sofortmaßnahme vor.
Gesellschaftsrecht und M&A
Lara Bos
Die Große Koalition verabredete in ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 die Anpassung des teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammenden Rechts der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen und vielfältigen Wirtschaftslebens. Die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Expertenkommission legte nun ihren Gesetzentwurf (sog. Mauracher Entwurf) vor: Einschließlich aller Folgeanpassungen sieht der Entwurf Änderungen in 39 Gesetzen vor.
Rechnungslegung
Michael Kapitza
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Beatrix Arlitt
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Michael Kapitza
Die Corona Pandemie stellt einige Unternehmen vor massive Herausforderungen.
Entscheidende Maßnahmen zur Existenzsicherung in der Krise müssen schnell ergriffen werden. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und die Absicherung der Finanzierung.
Arbeitsrecht
Stefan Gatz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales („BMAS“) hat am 16.04.2020 als Teil der Exit-Strategie vom derzeitigen Corona-Lockdown einen neuen Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Dieser Standard ist schon aus Compliance-Gründen von allen Unternehmen zu beachten, unabhängig davon, ob sie trotz der Beschränkungen ihren Betrieb offenhalten konnten oder ihren Betrieb alsbald wieder aufnehmen können.