ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 31.07.2024, Az. 7 U 351/23) hielt die außerordentliche, fristlose Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds für rechtmäßig, weil das Vorstandsmitglied wiederholt dienstliche E-Mails an seine private E-Mail-Adresse gesandt hatte. Ob Vorstand oder Arbeitnehmer: Die Entscheidung zeigt erneut auf: Datenschutzrechtliche Pflichten sind nicht zu unterschätzen.
Arbeitsrecht
Lukas Marek, LL.M.
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Nils Rebbe
Krude Thesen über Hitler? Kalifatsforderungen auf Social-Media? Arbeitnehmer, die sich mit ihren extremen politischen Meinungen nicht zurückhalten, können das Betriebsklima vergiften und das Image des Arbeitgebers erheblich beschädigen. Besonders unter dem Eindruck anstehender Wahlen und einer zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft halten sich Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit mitunter nicht zurück.
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
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Dr. Erwin Salamon
Erfahren Sie, wie das BAG (Urteil vom 28.08.2024 – 7 AZR 197/23) den Anspruch auf Schichtzulagen bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern geregelt hat und welche Rolle das Lohnausfallprinzip spielt.
Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
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Nils Rebbe
Die Europäische Union hat eine neue Richtlinie (Richtlinie EU 2024/2831) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei platform work (deutsch: Plattformarbeit) erlassen, die zum 1. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Zentrale Regelung ist die (widerlegbare) Vermutung, dass Auftragnehmer der Plattformen unter gewissen Voraussetzungen Arbeitnehmer sind. Neben bekannten Plattformen der Liefer- und Taxibranche, wie Lieferando, Wolt oder Uber, trifft diese Richtlinie auch Unternehmen, die kleinere, spezialisierte Arbeitsvermittlungsplattformen betreiben.
Arbeitsrecht
Jan-Marcus Rossa
In dem am 05.12.2024 vom BAG entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob eine tarifvertragliche Regelung, nach der Überstundenzuschläge nur für Arbeitszeiten gezahlt werden, die über die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinausgehen, wirksam ist oder eine rechtswidrige Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten und zudem eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellen würde.