10
Februar
2025

BAG: Entgeltabrechnung über Mitarbeitenden-Portal auch ohne Zustimmung möglich

Dr. Erwin Salamon , Dr. Erwin Salamon , Laura Iser

Immer mehr Arbeitgeber nutzen Personalwirtschaftssysteme mit Onlineportalen, die es u. a. ermöglichen, die Entgeltabrechnungen digital zur Verfügung zu stellen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte hierzu entschieden, dass der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung der Entgeltabrechnung gem. § 108 Abs. 1 S. 1 GewO nur dann über ein Mitarbeitenden-Portal erfüllen könne, wenn der Mitarbeitende hierzu ihr Einverständnis erteilt habe (mehr dazu in unserem Blog). Fehlt es daran, gehe ihm die Entgeltabrechnung nicht zu (LAG Niedersachsen v. 16.01.2024 – 9 Sa 575/23). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun diese Entscheidung aufgehoben und die Sache zurück an das Landesarbeitsgericht verwiesen (Urteil v. 28.01.2025 – 9 AZR 48/24 - Pressemitteilung).

24
Januar
2025

Wichtige Entscheidung des EuGH: Unzureichende Datenschutzinformationen können zur Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung führen

Dr. Frank Bongers , Dr. Frank Bongers

Nicht neu ist der Gedanke, dass eine Verletzung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten Auswirkungen auf die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung haben kann. Informationsdefizite müssen bei einer Interessenabwägung stets berücksichtigt werden. Der EuGH hat jedoch in einer aktuellen Entscheidung (EuGH, Urteil vom 09.01.2025, Az. C-394/23) unmittelbar aus einer unzureichenden Datenschutzinformation hergeleitet, dass eine Datenverarbeitung rechtswidrig ist.

20
Januar
2025

Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private E-Mail-Adresse: Grund für eine außerordentliche Kündigung?

Dr. Frank Bongers , Dr. Frank Bongers

Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 31.07.2024, Az. 7 U 351/23) hielt die außerordentliche, fristlose Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds für rechtmäßig, weil das Vorstandsmitglied wiederholt dienstliche E-Mails an seine private E-Mail-Adresse gesandt hatte. Ob Vorstand oder Arbeitnehmer: Die Entscheidung zeigt erneut auf: Datenschutzrechtliche Pflichten sind nicht zu unterschätzen.

16
Januar
2025

Politische Äußerungen im Arbeitsverhältnis – Was muss der Arbeitgeber dulden und wann kann er handeln?

Lukas Marek, LL.M. , Nils Rebbe

Krude Thesen über Hitler? Kalifatsforderungen auf Social-Media? Arbeitnehmer, die sich mit ihren extremen politischen Meinungen nicht zurückhalten, können das Betriebsklima vergiften und das Image des Arbeitgebers erheblich beschädigen. Besonders unter dem Eindruck anstehender Wahlen und einer zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft halten sich Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit mitunter nicht zurück.