25
August
2023

BAG entscheidet über fristlose Kündigung wegen herablassender Äußerungen in WhatsApp-Gruppe

Katharina Krimm , Katharina Krimm

Dass beleidigende, rassistische oder sexistische Äußerungen grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können, ist allgemein bekannt. Schwieriger ist die Rechtslage allerdings zu beurteilen, wenn das Interesse des Arbeitgebers, ein Arbeitsverhältnis aus solchen Gründen fristlos zu beenden, mit einer berechtigten Vertrauenserwartung des Arbeitnehmers kollidiert. In seiner Entscheidung vom 24.08.2023 hat sich das BAG hierzu nun positioniert und ausgeführt, dass sich ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen kann.

16
August
2023

Das neue EU-US Data Privacy Framework – freie Bahn für Datenflüsse in die USA?

Dr. Frank Bongers , Dr. Frank Bongers

Die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA waren spätestens seit der sogenannten „Schrems-II“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.07.2020 (Az.: 10-311/18) Gegenstand zahlreicher Diskussionen bis hin zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen überhaupt noch eine rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten in die USA rechtmäßig gestaltet werden kann. Ein neuer Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023 könnte nunmehr Rechtssicherheit bewirken.

03
Juli
2023

Wird Vier das neue Fünf? – Eine arbeitsrechtliche Betrachtung des Arbeitsmodells „Vier-Tage-Woche“

In der Diskussion, wie man dem Fachkräftemangel entgegentreten kann, gibt es zahlreiche Lösungsansätze. Manche fordern beispielsweise, die wöchentliche Arbeitszeit auf 42 Arbeitsstunden zu erhöhen. Ein anderer Ansatz ist es, die Arbeitgeberattraktivität durch moderne Arbeitsformen zu steigern. Einen möglichen Lösungsansatz hierfür könnte etwa die Einführung der Vier-Tage-Woche bieten. Die wichtigsten Aspekte, die Arbeitgeber bei der Einführung bzw. Umsetzung dieses Arbeitsmodells zu beachten haben, sollen im Folgenden aus arbeitsrechtlicher Sicht beleuchtet werden.

12
Juni
2023

Bahnfahren als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Dr. Erwin Salamon , Dr. Erwin Salamon

Nach bisherigem Verständnis des arbeitsschutzrechtlichen Arbeitszeitbegriffs bedarf es für Arbeitszeit, für die die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gelten, einer Beanspruchung durch Arbeit. In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 02.05.2023 – 3 A 146/22 – Pressemitteilung) wurde die Bewertung einer Aufsichtsbehörde, dass Bahnfahren von Mitarbeitenden auch ohne jede Beanspruchung durch Arbeit arbeitsschutzrechtlich zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gezählt wurden, bestätigt. Das Urteil bedarf der Einordnung