Arbeitsrecht
Katharina Krimm
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Katharina Krimm
Dass beleidigende, rassistische oder sexistische Äußerungen grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können, ist allgemein bekannt. Schwieriger ist die Rechtslage allerdings zu beurteilen, wenn das Interesse des Arbeitgebers, ein Arbeitsverhältnis aus solchen Gründen fristlos zu beenden, mit einer berechtigten Vertrauenserwartung des Arbeitnehmers kollidiert. In seiner Entscheidung vom 24.08.2023 hat sich das BAG hierzu nun positioniert und ausgeführt, dass sich ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen kann.
ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
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Dr. Frank Bongers
Die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA waren spätestens seit der sogenannten „Schrems-II“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.07.2020 (Az.: 10-311/18) Gegenstand zahlreicher Diskussionen bis hin zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen überhaupt noch eine rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten in die USA rechtmäßig gestaltet werden kann. Ein neuer Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023 könnte nunmehr Rechtssicherheit bewirken.
Arbeitsrecht
Lukas Marek, LL.M.
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Lukas Marek, LL.M.
Seit dem Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.01.2022 (Az. 6 AZR 155/21 (A)) wird kontrovers diskutiert, ob Verstöße gegen die Konsultations- bzw. Massenentlassungsanzeigepflicht – wie vom BAG in ständiger Rechtsprechung seit 2012 angenommen – weiterhin zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Arbeitsrecht
In der Diskussion, wie man dem Fachkräftemangel entgegentreten kann, gibt es zahlreiche Lösungsansätze. Manche fordern beispielsweise, die wöchentliche Arbeitszeit auf 42 Arbeitsstunden zu erhöhen. Ein anderer Ansatz ist es, die Arbeitgeberattraktivität durch moderne Arbeitsformen zu steigern. Einen möglichen Lösungsansatz hierfür könnte etwa die Einführung der Vier-Tage-Woche bieten. Die wichtigsten Aspekte, die Arbeitgeber bei der Einführung bzw. Umsetzung dieses Arbeitsmodells zu beachten haben, sollen im Folgenden aus arbeitsrechtlicher Sicht beleuchtet werden.
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
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Dr. Erwin Salamon
Nach bisherigem Verständnis des arbeitsschutzrechtlichen Arbeitszeitbegriffs bedarf es für Arbeitszeit, für die die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gelten, einer Beanspruchung durch Arbeit. In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 02.05.2023 – 3 A 146/22 – Pressemitteilung) wurde die Bewertung einer Aufsichtsbehörde, dass Bahnfahren von Mitarbeitenden auch ohne jede Beanspruchung durch Arbeit arbeitsschutzrechtlich zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gezählt wurden, bestätigt. Das Urteil bedarf der Einordnung