ArbeitsrechtCompliance
Greta Groffy
Anfang des Jahres hatte die Regierung den Referentenentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgestellt und angekündigt, die deutsche Wirtschaft durch Bürokratieabbau um über drei Milliarden Euro entlasten zu wollen. Wesentlicher arbeitsrechtlicher Inhalt war, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem Nachweisgesetz nicht mehr der wet ink, d.h. der eigenhändigen Unterschrift, bedürfen sollte. Es sollte stattdessen bereits die qualifizierte elektronische Signatur ausreichen.
Arbeitsrecht
Jan-Marcus Rossa
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 20.03.2024 festgestellt, dass eine SARS-CoV-2-Infektion auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt. Dies gelte auch für ungeimpfte Arbeitnehmer, nachdem feststehe, dass die Corona-Impfstoffe nicht wirksam vor Infektionen schützen (Az.: 5 AZR 234/23, Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2024 „Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung - Das Bundesarbeitsgericht“)
ArbeitsrechtMedien und Presse
Ein Arbeitgeber kann die Löschung einer Bewertung auf kununu verlangen, wenn die Plattform den Rezensenten nicht so individualisiert, dass der Arbeitgeber überprüfen kann, ob überhaupt ein Kontakt zum Rezensenten besteht. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am 08.02.2024 entschieden (Az. 7 W 11/24).
Arbeitsrecht
Stella Helling
Das LAG Hamm entschied mit Urteil vom 05.12.2023 (Az. 6 Sa 896/23) zugunsten des Arbeitgebers, dass dieser nicht verpflichtet ist, einem abgelehnten Bewerber eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu zahlen, wenn dieser Entschädigungsprozesse im Rahmen eines „Geschäftsmodells“ als Einnahmequelle betreibt. In diesem Fall kann dem Anspruch auf Entschädigungszahlung der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegengebracht werden. Ob ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, beurteilt sich nach dem LAG anhand der Gesamtumstände, wobei die Prozessgeschichte des Klägers eine erhebliche Rolle spielen kann.
ArbeitsrechtCompliance
Greta Groffy
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Greta Groffy
Die Aufregung in mitbestimmten Betrieben und unter Arbeitsrechtlern war groß, nachdem der BGH am 10.01.2023 sein Urteil zur richtigen Bemessung der Vergütung von Betriebsräten verkündet hatte. Der BGH hatte die Messlatte, um sich als Organ, Prokurist oder Betriebsratsmitglied aufgrund einer unangemessen hohen Vergütung von Betriebsratsmitgliedern wegen Untreue strafbar zu machen, niedriger gelegt (Blogbeitrag vom 17.03.2023). Die Regierung hatte zügig reagiert und eine Expertenkommission damit beauftragt, einen Regelungsvorschlag zu unterbreiten, um das Gesetz klarstellend zu ändern. Der Kommissionsvorschlag wurde nunmehr als Gesetzesentwurf vom Kabinett verabschiedet.