Arbeitsrecht
Greta Groffy
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Urteil vom 28.09.2023 (Az.: 5 Sa 15/23) entschieden, dass der Arbeitgeber grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass und in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Dies gilt auch bei einer Tätigkeit im Home Office. Ein Arbeitnehmer genügt seiner Leistungspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet.
ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Das Arbeitsgericht Duisburg (Urteil vom 03.11.2023, Az.: 5 Ca 877/23) hat ein Unternehmen zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, weil es einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO erst nach 19 Kalendertagen erfüllt hatte. Die in Art. 12 Abs. 3 DS-GVO genannte „Höchstfrist“ von einem Monat dürfe nicht „routinemäßig“, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausgeschöpft werden.
ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Nachdem anlässlich der EuGH-Entscheidung vom 30.03.2023 viele den § 26 BDSG gänzlich totgesagt hatten, erkannte das BAG nur wenige Tage später für Recht, dass zumindest Teile des § 26 BDSG noch lebendig sind (BAG, Beschluss v. 09.05.2023 – 1 ABR 14/22).
Arbeitsrecht
Franziska Karsten, LL.M.
On 15 November 2023, the Federal Cabinet passed the Fourth Minimum Wage Adjustment Ordinance (MiLoV4), which initially raises the statutory minimum wage to EUR 12.41 gross per hour on 1 January 2024, before increasing it in a further step to EUR 12.82 gross per hour on 1 January 2025. As part of this increase, the earnings thresholds for marginally employed persons (mini-jobs) will also change.
Arbeitsrecht
Franziska Karsten, LL.M.
Das Bundeskabinett hat am 15. November 2023 die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV4) beschlossen, womit der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben wird, bevor er in einem weiteren Schritt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde steigt. Im Zuge dieser Erhöhung verändern sich auch die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte (Minijobs).