Arbeitsrecht
Stella Helling
Das LAG Hamm entschied mit Urteil vom 05.12.2023 (Az. 6 Sa 896/23) zugunsten des Arbeitgebers, dass dieser nicht verpflichtet ist, einem abgelehnten Bewerber eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu zahlen, wenn dieser Entschädigungsprozesse im Rahmen eines „Geschäftsmodells“ als Einnahmequelle betreibt. In diesem Fall kann dem Anspruch auf Entschädigungszahlung der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegengebracht werden. Ob ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, beurteilt sich nach dem LAG anhand der Gesamtumstände, wobei die Prozessgeschichte des Klägers eine erhebliche Rolle spielen kann.
ArbeitsrechtCompliance
Greta Groffy
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Greta Groffy
Die Aufregung in mitbestimmten Betrieben und unter Arbeitsrechtlern war groß, nachdem der BGH am 10.01.2023 sein Urteil zur richtigen Bemessung der Vergütung von Betriebsräten verkündet hatte. Der BGH hatte die Messlatte, um sich als Organ, Prokurist oder Betriebsratsmitglied aufgrund einer unangemessen hohen Vergütung von Betriebsratsmitgliedern wegen Untreue strafbar zu machen, niedriger gelegt (Blogbeitrag vom 17.03.2023). Die Regierung hatte zügig reagiert und eine Expertenkommission damit beauftragt, einen Regelungsvorschlag zu unterbreiten, um das Gesetz klarstellend zu ändern. Der Kommissionsvorschlag wurde nunmehr als Gesetzesentwurf vom Kabinett verabschiedet.
Arbeitsrecht
Greta Groffy
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Dr. Christian Hoppe
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Dr. Christian Hoppe
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Greta Groffy
Die Übernahme von Kosten für den Betriebsrat ist ein Dauerbrenner in Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Vor allem bei kostspieligen und zeitintensiven Schulungen mit Übernachtungen und Reisen haben Arbeitgeber ein Interesse daran, die Kostenübernahme zu verweigern. Das BAG hat mit Beschluss vom 07.02.2024 entschieden, dass der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum hat, der auch das Schulungsformat umfasst (Az. 7 ABR 8/23, bislang als Pressemitteilung vorliegend).
Arbeitsrecht
Lukas Marek, LL.M.
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Lukas Marek, LL.M.
Die (wirksame) Kündigung von „Low Performern“ gestaltet sich in der Regel schwierig. In den vorliegenden Fällen vor dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven (Urteile vom 14. Dezember 2023 - 2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23) entschied das Arbeitsgericht indes, dass die außerordentlichen Kündigungen von zwei Arbeitnehmerinnen rechtmäßig waren. Die unterdurchschnittliche Leistung im Bereich des Bürgertelefons lasse auf eine vertragswidrige Vernachlässigung der Arbeitspflicht schließen, die nicht mit einer bloßen Minderleistung erklärt werden könne.
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
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Dr. Erwin Salamon
Der 6. Senat BAG (Beschlüsse vom 14.12.2023 – 6 AZR 157/22 (B), 6 AZR 155/21 (B), 6 AZR 121/22 (B), jeweils bisher vorliegend als Pressemitteilung) hat angekündigt, seine Rechtsprechung zu den Fehlerfolgen des behördlichen Anzeigeverfahrens bei Massenentlassungen zu verändern. Dies setzt zunächst eine noch abzuwartende Klärung innerhalb der Senate des BAG voraus.
Worum geht es?