23
Februar
2016

Kein "equal pay" durch konkludente Inbezugnahme eines Zeitarbeit-Tarifvertrags?

Nach §§ 9, 10 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat ein Leiharbeitnehmer Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber (der Verleiher) ihm die gleichen Arbeitsbedingungen gewährt, die für vergleichbare Arbeitnehmer in den Einsatzbetrieben gelten. Es stellt sich die Frage, ob durch konkludente Inbezugnahme eines Tarifvertrags von dem Gebot des sog. "equal pay" abgewichen werden darf.