Arbeitsrecht
Selbst bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis ist eine fristlose Kündigung kein Selbstläufer. Wird die Ausschlussfrist von 2 Wochen (§ 626 Abs. 2 BGB) nicht eingehalten, ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam.
Arbeitsrecht
Jan-Marcus Rossa
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Dr. Christian Hoppe
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Jan-Marcus Rossa
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Dr. Christian Hoppe
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 25.08.2015 in zwei Parallelverfahren (Az.: 1 AZR 754/13, 1 AZR 875/13) über die Frage entschieden, ob Unternehmen, die von Arbeitskämpfen mittelbar betroffen sind, Schadensersatzansprüche gegen die streikführende Gewerkschaft geltend machen können. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Gewerkschaften hierfür grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden können.
Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
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Dr. Christian Hoppe
Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG, der einen verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Kündigungsgrund erfordert, bietet das Arbeitsrecht einzelnen Personengruppen besonderen Schutz. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass behördliche Zulässigkeitserklärungen eingeholt werden müssen, die fehlende Zustimmung eines Gremiums gerichtlich zu ersetzen oder eine ordentliche Kündigung bereits per se ausgeschlossen ist.
Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
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Dr. Patrizia Chwalisz
In einer aktuellen Entscheidung vom 18.06.2015 (C-586/13) hat der EuGH die Freiheit zur Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU gegenüber der grenzüberschreitenden Entsendung / Überlassung von Arbeitnehmern gestärkt.
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
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Dr. Erwin Salamon
Mit seinem Urteil vom 9.07.2015 hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) festgestellt, dass Geschäftsführer und Praktikanten im Hinblick auf den Art. 1 I Buchst. a der RL 98/59/EG vom 20.07.1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen („MERL“) als Arbeitnehmer gelten und bei der Ermittlung der von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer nach § 17 KSchG zu berücksichtigen sind.