09
Juli
2015

"Stets zur vollsten Zufriedenheit" – Formulierungen im Arbeitszeugnis

Spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt es jeder Arbeitnehmer: Das Arbeitszeugnis. Je besser die Zeugnisse, desto höher die Chancen im Bewerbungsprozess. Daher werden nicht selten erbitterte Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis geführt. Welche Formulierungen gehören in ein Arbeitszeugnis und welchen Inhalt setzt ein qualifiziertes Zeugnis voraus? Im Folgenden wird dargestellt, worauf Arbeitgeber bei der Erstellung der Arbeitszeugnisse achten sollten:

07
Juli
2015

Neuerungen im Elternzeitrecht

Dr. Christian Hoppe , Dr. Christian Hoppe

Für Eltern, deren Kinder nach dem 01.07.2015 geboren werden, hat der Gesetzgeber einige Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vorgesehen. Aus dem erklärten Ziel des Gesetzgebers, die Zeitsouveränität der Eltern zu stärken, leiten sich einige für Eltern wie Personalabteilungen wichtige Änderungen der bisherigen Rechtslage ab, die nachfolgend vorgestellt werden.

03
Juli
2015

Dokumentationspflichten nach dem MiLoG

Die Dokumentationspflichten nach dem MiLoG ergänzen die allgemeinen Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitszeitgesetz und sollen eine effiziente Kontrolle des Mindestlohns durch die Zollbehörden ermöglichen. Aufgrund der aufgeregten Reaktionen zum „Bürokratie-Monster“ (vgl. Die Welt, 12.04.2015) sind bereits einschränkende Verordnungen ergangen.

01
Juli
2015

Überstundenabgeltung vermeiden: wichtige Gestaltungshinweise

Dr. Erwin Salamon , Dr. Erwin Salamon

Der Arbeitnehmer schuldet eine Arbeitsleistung unter Ausschöpfung seiner persönlichen Arbeitsfähigkeit. Überstunden sind deshalb nicht selten durch nicht sanktionierbare Leistungsschwächen bedingt und sollen deshalb nicht zusätzlich vergütet werden. Aber bei der Bemessung des Entgeltes ist unabhängig davon häufig berücksichtigt, dass ein gewisses Maß an Überstunden anfallen, jedoch nicht zusätzlich vergütet werden soll. Da eine pauschale Abgeltung sämtlicher anfallender Überstunden durch eine arbeitsvertragliche Regelung regelmäßig unwirksam ist, bedarf es einer sorgfältigen Gestaltung im Arbeitsvertrag.